Nachtrag: 26.11.2024
Sitzung: 26.11.2024 SQP/0008/2024
Zusatz: -als Tischvorlage-
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das StadtAG Queerpolitik fordert die politischen Entscheidungsträger*innen auf, die Lebens- und Schutzräume sowie die Hilfsstrukturen von und für queere Menschen zu erhalten und zu stärken. Gleichzeitig müssen Lösungen entwickelt werden, um die finanziellen Kürzungen im Haushalt auszugleichen.
Die geplanten Kürzungen betreffen nicht nur einzelne queere Organisationen und Vereine, sondern in erster Linie die Menschen, die auf diese Angebote angewiesen sind – insbesondere die Einwohner*innen Kölns!
Als selbsternannte „queere Hauptstadt“ profitiert Köln in hohem Maße von der queeren Community, die rund 10 % der Stadtgesellschaft ausmacht. Gerade in Zeiten zunehmender Queerfeindlichkeit ist ein Ausbau der Unterstützungsangebote unabdingbar – Kürzungen wären ein falsches Signal.
Ohne die Arbeit queerer Organisationen gibt es keine aktive queere Minderheitenpolitik. Ohne eine ausreichende strukturelle Finanzierung unserer Arbeit und Administration ist eine Mitgestaltung einer vielfältigen Stadtgesellschaft nicht möglich.
Einsparungen oder eine unzureichende Finanzierung schwacher Strukturen führen langfristig zu höheren Kosten für die Stadt. Denn Menschen werden weniger resilient, häufiger krank und vereinsamen, wodurch der Bedarf an Unterstützung steigt.
Schon jetzt können viele Träger die hohe Nachfrage nach Workshops, offenen Angeboten und Beratungen nicht vollständig abdecken und müssen mit Wartelisten arbeiten. Vor diesem Hintergrund appelliert die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik an die demokratischen Fraktionen in der Kommune, keine Kürzungen bei queeren Strukturen vorzunehmen. Gleichzeitig fordern wir die Politiker*innen auf, sich auf Landesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, die geplanten, teils drastischen Kürzungen zu stoppen.
Zudem rufen wir dringend dazu auf, trotz möglicher andauernder Haushaltsverhandlungen bis in das Jahr 2025 hinein, Abschlagszahlungen an die queeren freien Trägern zu veranlassen. Die queeren Träger*innen können nicht ein viertel Jahr im Voraus in Vorleistung gehen. Die Abschlagzahlungen mögen sich hierbei auf alle im Haushaltsentwurf vorgesehenen Zuschüsse an die jeweiligen Träger beziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt