Beschluss:

 

Die Auszahlung der städtischen Zuschüsse zur Abdämpfung der aktuellen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (Personalkostensteigerung) erfolgt gegen Nachweis und in Höhe der bei den Trägern hierdurch konkret entstandenen Mehrbelastungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt