Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhaben-bezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich des Hyazinthenweges im Innenbereich des Krokusweges 2 - 10 und der Diepeschrather Str. 29 - 37 in Köln-Dellbrück —Arbeitstitel: Heidekarree in Köln-Dellbrück— einzuleiten mit dem Ziel, für den Blockinnenbereich fünf freistehende Mehrfamilienhäuser mit je sieben Wohnungen und den dazugehörigen Stellplätzen festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.