Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt Zuschüsse zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der bürgerschaftlichen Gemeinwesenarbeit gemäß der beigefügten Anlage 1*, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regelungen unverzüglich auszuzahlen.
* Diese Anlage ist
nicht Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt.