Nachtrag: 31.07.2008

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

1.       über die zum Entwurf betreffend die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65460/06 für das Gebiet zwischen der Inneren Kanalstraße, Venloer Straße, Fuchsstraße und Nordostgrenze des Flurstücks 813 sowie eine ca. 650 m² große Teilfläche aus dem städtischen Flurstück 814, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld, in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Moschee Venloer Straße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65460/06 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage mehrheitlich mit 12 Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.Köln, FDP) gegen 5 Stimmen (CDU, pro Köln) zu.