Beschluss:
Der Rat beschließt den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 69427/03 für das Gebiet zwischen dem Poller Kirchweg und den rückwärtigen Bereichen der Krückelstraße, der Seidelstraße und des Hans-Keul-Weges in Köln-Poll —Arbeitstitel: "Östlich Poller Kirchweg B" in Köln-Poll— nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.