Beschluss:
1.
Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des
Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit
§ 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)
werden der mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 14.03.2008 der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft
BDO Dr. Lauter & Fischer GmbH versehene Jahresabschluss
zum 31.08.2007
sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.09.2006 bis 31.08.2007
festgestellt.
2.
Der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr vom
01.09.2006 bis zum 31.08.2007 in Höhe von
EUR 1.213.970,94,
der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2006/2007 in Höhe von
EUR 628.722,92 nach
Verrechnung mit dem Verlustvortrag von EUR
589.201,02 sowie
Entnahmen aus den
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 3.953,00 ergibt, wird auf neue
Rechnung
vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.