Beschluss:

 

1.         Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit

 § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)

werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 14.03.2008 der Wirt-

schaftsprüfungsgesellschaft BDO Dr. Lauter & Fischer GmbH versehene Jahresabschluss

zum 31.08.2007 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.09.2006 bis 31.08.2007

festgestellt.

 

2.         Der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr vom 01.09.2006 bis zum 31.08.2007 in Höhe von

EUR 1.213.970,94, der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2006/2007 in Höhe von

EUR 628.722,92 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag von EUR  589.201,02 sowie

Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 3.953,00 ergibt, wird auf neue

Rechnung vorgetragen.

 

3.       Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.