Beschluss:
1. Der Rat beschließt:
- Die Oper und ihre bühnennahen
Produktionseinheiten werden während der Generalsanierung des Gebäudes auf dem
Offenbachplatz im Palladium, Schanzenstraße, Köln-Mülheim, untergebracht. Die Betriebsleitung
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, die benötigten Flächen für
die Dauer der Ersatzunterbringung anzumieten. Die Dauer der Ersatzunterbringung
(einschließlich Umzug) ist für den Zeitraum 1.4.2010 – 31.12.2013 kalkuliert.
- Das Schauspielhaus und seine bühnennahen
Produktionseinheiten werden während der Zeit des Neubaus auf dem Offenbachplatz
in der Expo XXI, Gladbacher Wall, Köln-Innenstadt untergebracht. Die Betriebsleitung
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, die benötigten Flächen für
die Dauer der Ersatzunterbringung anzumieten. Die Dauer der Ersatzunterbringung
(einschließlich Umzug) ist für den Zeitraum 1.6.2010 – 30.11.2013 kalkuliert.
- Für weitere, nicht zwingend bühnennah
unterzubringende Produktions- und Verwaltungseinheiten werden weitere ca. 4.000
qm benötigt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt,
diese Flächen für die Zeit der Ersatzunterbringung anzumieten. Die Dauer der
Ersatzunterbringung ist für den Zeitraum 1.4.2010 – 31.12.2013 kalkuliert. Für
den hier genannten Zweck sind einige Flächen im Palladium bereits ab dem
1.9.2008 anzumieten.
2. Die Finanzierung der anzumietenden
Ersatzspielorte bzw. Produktions- und Verwaltungseinheiten erfolgt über den
Wirtschaftsplan der Bühnen. Dazu ist der Betriebskostenzuschuss der städtischen
Bühnen für den Zeitraum der Ersatzunterbringungen entsprechend der Darstellung
in Anlage 1 (paraphierte Fassung) zu erhöhen. Dabei erfolgt die
Finanzierung des in 2008 und 2009 entstehenden zusätzlichen Zuschussbedarfes in
Höhe von insgesamt 488.560 € durch eine Entnahme aus der bei den Bühnen
bestehenden zweckgebundenen Gewinnrücklage „Generalsanierung Bühnen“. Insgesamt
steht für die Finanzierung der Ersatzspielorte ein Budget von 19 Mio. Euro zur
Verfügung.
Die in den Jahren 2010 und 2011 erforderliche Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses wird zu 50% aus der in der Finanzplanung für 2010 und
2011 vorgesehenen Erhöhung des Kulturetats finanziert. Bei einer der
Finanzplanung der Jahre 2010 und 2011 entsprechenden Erhöhung des Kulturetats
auch für 2012 und 2013 gilt die Finanzierungsregelung auch für diesen Zeitraum. Die Finanzierung des dann jeweils noch
verbleibenden Betrages erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
Abstimmungsergebnis:
Mit großer Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Herr Dr. Müser (Kölner Bürger Bündnis) und Frau May (fraktionslos) zugestimmt.