Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Hugo-Eckener-Straße, gegenüberliegend dem Einmündungsbereich der Von-Hünefeld-Straße, mit einer Tiefe von ca. 120 m in südlicher Richtung und einer Länge von ca. 280 m in westlicher Richtung—Arbeitstitel: Gewerbegebiet südlich Hugo-Eckener-Straße in Köln-Ossendorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Die Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.