Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde mit Sammelumdruck vom 25.08.2008 zugestellt. Ich bitte, sie zur aktuellen Sitzung mitzubringen.
Als Anlage 6 wurde ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des StEA vom 11.09.2008 als Tischvorlage umgedruckt.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der südlichen Seite des Langendahlweges, der westlichen Seite des Hardtgenbuscher Weges, entlang der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1600 nach Norden folgend bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 57/17, weiter nach Osten entlang des Flurstücks 1297, weiter an der westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks 845 entlang, dann den rückwärtigen Grundstücksgrenzen nach Osten folgend bis zur Parzelle 905, dann den im Bebauungsplan Nr. 72439/05 festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche auf der westlichen Seite nach Norden folgend bis zur Bruchsaler Straße, die nördliche Seite der Bruchsaler Straße begleitend, nach Süden zurück entlang der östlichen Seite der Verkehrsfläche bis zur Nordseite des Flurstücks 1036, dieser rückwärtigen Grundstücksgrenze nach Süden folgend bis zur rückwärtigen Grenze der Parzelle 576 am Langendahlweg —Arbeitstitel: "Waldbadviertel Langendahlweg" in Köln-Ostheim— aufzustellen mit dem Ziel, Wohnbauflächen festzusetzen.

2.       die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung) und nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.