Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde mit Sammelumdruck vom 28.08.2008 zugestellt. Ich bitte, sie zur aktuellen Sitzung mitzubringen.
Als Anlage 5 wurde ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des StEA vom 11.09.2008 als Tischvorlage umgedruckt.

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.         den in seiner Sitzung am 29.07.2003, TOP 13.1, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung, öffentliche Bekanntmachung am 11.08.2003, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

2.         den in seiner Sitzung am 10.10.2002, TOP 13.3, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung, öffentliche Bekanntmachung 28.10.2002, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

3.         das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ca. 80 m südlich des Mohlenweges zwischen Energietrasse (östliche Grenze des Grundstücks des REWE-Zentrallagers und dem Sportplatz Fühlingen), östlich der Ortslage Fühlingen und östlich des Heinrichshofes und des Heinrichshofweg bis südlich des Mennweges bis zur Neusser Landstraße/Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges, ausschließlich der Splittersiedlung und der Reitanlage südlich des Mennweges, Mennweg/Hitdorfer Fährweg und Umweg und die Energietrasse in Richtung Süden bis ca. 80 m südlich des Mohlenweges in Köln-Fühlingen/-Merkenich einzuleiten (Plangebiet siehe Anlage 2);

4.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

5.         In den weiteren Beratungen sind zusätzliche Maßnahmen vorzusehen, die eine bessere Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild gewährleisten, z. B. Fassadenbegrünung u. a.

6.         Die Planungen hinsichtlich des Flächenmanagements sind zu optimieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.