Sitzung: 18.09.2008 BV8/025/2008
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 25.08.2008 allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk zugeschickt.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3471/2008
Bezirksbürgermeister Dohm lässt zunächst über den in der Sitzungspause gemeinsam formulierten Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion sowie der Einzelvertreterin Wirtz (FDP) abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung
mit folgenden Ergänzungen zu:
1.
Im Planungsgebiet soll durchgehend eine zwei bis
maximal dreigeschossige Bebauung (jeweils plus Dachgeschoss) zulässig sein. Auf
die Errichtung der „torartigen“ fünfgeschossigen Gebäude im Süden soll
verzichtet werden.
2.
Die verkehrsmäßige Erschließung für den
Individualverkehr (Auto- und Zulieferverkehr) soll über die Straße Alter
Deutzer Postweg erfolgen.
3.
Eine weitere Anbindung an das überörtliche Straßennetz
soll von der Verwaltung geprüft werden. Eine zusätzliche Erschließung über die
Frankfurter Straße bzw. aus dem Wohngebiet des so genannten „Saarviertels“ wird
ausdrücklich abgelehnt.
4.
Die Straße Alte Deutzer Postweg muss so ausgebaut
werden, dass sie die zusätzlichen Verkehre aufnehmen kann. Im Rahmen des
Ausbaus sind auch ein Radweg und die geplante Nutzung der Straße als
Umgehungsstraße für Ostheim zu berücksichtigen.
5.
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
ein großer Teil des Autoverkehrs über den Vingster Ring abgeführt werden kann
und insbesondere nicht den Kreuzungsbereich Frankfurter Straße/Ostheimer
Straße/Rösrather Straße zusätzlich belastet.
6.
Der Knotenpunkt Ostheim ist in Spitzenzeiten des
Berufsverkehrs bereits jetzt an den Grenzen der Leistungsfähigkeit angekommen.
Sowohl die Stadtbahnlinie 9 als auch die diversen Buslinien können mit den
bestehenden Kapazitäten keine weiteren nennenswerten Fahrgastzuwächse mehr
bewältigen. Hier sind somit zusätzliche Kapazitäten und ein kürzerer Fahrtakt
vorzunehmen.
7.
Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen
einer großräumigeren Betrachtung die Verkehrssituation im weiteren Umfeld
darzustellen. Hier ist insbesondere die Situation an der Kreuzung Frankfurter
Straße/Ostheimer Straße/Rösrather Straße und der dort ebenerdig kreuzenden
Linie 9 zu betrachten.
8.
Die nordöstlich zum Ostheimer Zentrum führende
Wegeverbindung in Richtung Lörracher Straße soll für motorisierte Fahrzeuge
nicht befahrbar sein. Durch eine geeignete Ausgestaltung in Zusammenarbeit mit
der Polizei muss sichergestellt werden, dass die Verbindung durch den rund 100
m breiten Grünstreifen auch bei Dunkelheit nicht als Angstraum empfunden wird.
Der Weg ist ausreichend zu beleuchten. Das gleiche gilt ebenfalls für die
Wegeverbindung im südöstlichen Teil aus dem Planungsgebiet in Richtung
Saarbrücker Straße.
9.
Die vorgesehene Wohnbebauung, insbesondere der
Geschoßwohnungsbau, ist, sowohl was die Anzahl der Wohneinheiten als auch die
vorgesehenen Standorte angeht, kritisch zu überprüfen. Es ist zu prüfen,
inwieweit im Umfeld der Rad- und Fußwege insbesondere im nordöstlichen Bereich
eine Einfamilien – oder Zweifamilienhausbebauung möglich ist, um die soziale
Kontrolle zu verstärken.
Die neue Siedlung soll für Bürgerinnen und Bürger aller Einkommensschichten
attraktiv sein. Es wird daher begrüßt, dass vom Vorhabenträger neben
Einfamilienhäusern und freifinanziertem Geschosswohnungsbau auch ein Anteil
geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist. Der Ratsbeschluss vom
10. Von den
Sozialeinrichtungen erwarten wir als Schwerpunkte ihrer Bauten, dass diese
zukunftsorientierte Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenwohnen und Angebote für
betreutes Wohnen sowie Wohnen im Alter und ein Wohnprojekt für Frauen umfassen.
11. Es soll
dargestellt werden, ob die Siedlung als beispielhaftes Projekt für soziales und
ökologisches Bauen errichtet werden kann. Zu prüfen ist, ob beispielsweise
Solarenergie (Solardächer), Fotovoltaik, Erdwärme, Wasserpumpen und andere
moderne Energienutzungen eingesetzt werden können.
12. Der vorgesehene
Stellplatzschlüssel, der derzeit nur einen Stellplatz pro Hauseinheit vorsieht,
muss realitätsnäher gestaltet werden. Es sind außerdem eine ausreichende Zahl
öffentlicher Stellplätze auszuweisen.
13. Es soll geprüft
werden, ob die geplante Kindertagesstätte, die auch der Versorgung des übrigen
Ostheimer Gebietes dienen soll, nach Nordosten verschoben werden kann.
14. Wir erwarten von
der Verwaltung Aussagen, inwieweit bzw. durch welche Maßnahmen die Versorgung
des neu zu errichtenden Wohngebietes mit Sozial- und Bildungseinrichtungen
gesichert werden kann (Kindertagesstätten, Grundschule).
15. Im Zentrum des
Planungsgebietes sollen Einzelhandel zur Nahversorgung, Arztpraxen und
Gastronomie zulässig sein. Die
Verwaltung soll darüber hinaus darlegen, ob die Infrastruktur der Stadtteile
Ostheim und Vingst (Ärzte, Einzelhandel) die Versorgung der zusätzlichen
Einwohner gewährleisten kann und welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.
16. Im Planungsgebiet
müssen ausreichend Spielmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen nachgewiesen
werden.
17. Die Vorhabenträger,
insbesondere die Sozialimmobilen, werden gebeten, im Planungsgebiet einen
Gemeinschaftsraum vorzusehen, der für die Bewohner der neuen Siedlung aber auch
für bestehende Ostheimer Vereine und Initiativen nutzbar ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Einzelvertreters Kirchner (NPD) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Anschließend stellt Bezirksbürgermeister Dohm die Ziffer 7 aus dem Ergänzungsantrag
der SPD-Fraktion unter Streichung des zweiten Satzes zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Planstraßen der Siedlung müssen so ausgebaut sein, dass ein
Linienbusverkehr möglich ist. Spätestens wenn das Plangebiet zu etwa 50 Prozent
bezogen ist, soll eine attraktive und schnelle Busverbindung in das Plangebiet
hinein eingerichtet werden. Die Verwaltung soll prüfen, ob Vorhabenträger und
Investoren im Wege des Sponsorings einen Teil der Einrichtungs- und
Betriebskosten übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und des Einzelvertreters Demirel (Die Linke.Köln) abgelehnt.
Abschließend lässt Bezirksbürgermeister Dohm über den durch den ersten
Beschluss ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der südlichen Seite des Langendahlweges, der westlichen Seite des Hardtgenbuscher Weges, entlang der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1600 nach Norden folgend bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 57/17, weiter nach Osten entlang des Flurstücks 1297, weiter an der westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks 845 entlang, dann den rückwärtigen Grundstücksgrenzen nach Osten folgend bis zur Parzelle 905, dann den im Bebauungsplan Nr. 72439/05 festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche auf der westlichen Seite nach Norden folgend bis zur Bruchsaler Straße, die nördliche Seite der Bruchsaler Straße begleitend, nach Süden zurück entlang der östlichen Seite der Verkehrsfläche bis zur Nordseite des Flurstücks 1036, dieser rückwärtigen Grundstücksgrenze nach Süden folgend bis zur rückwärtigen Grenze der Parzelle 576 am Langendahlweg —Arbeitstitel: "Waldbadviertel Langendahlweg" in Köln-Ostheim— aufzustellen mit dem Ziel, Wohnbauflächen festzusetzen.
2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung) und nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis.
Folgende Punkte sind im Zusammenhang mit dem Planungskonzept zu berücksichtigen:
1.
Im Planungsgebiet soll durchgehend eine zwei bis
maximal dreigeschossige Bebauung (jeweils plus Dachgeschoss) zulässig sein. Auf
die Errichtung der „torartigen“ fünfgeschossigen Gebäude im Süden soll
verzichtet werden.
2.
Die verkehrsmäßige Erschließung für den
Individualverkehr (Auto- und Zulieferverkehr) soll über die Straße Alter
Deutzer Postweg erfolgen.
3.
Eine weitere Anbindung an das überörtliche
Straßennetz soll von der Verwaltung geprüft werden. Eine zusätzliche
Erschließung über die Frankfurter Straße bzw. aus dem Wohngebiet des so
genannten „Saarviertels“ wird ausdrücklich abgelehnt.
4.
Die Straße Alte Deutzer Postweg muss so ausgebaut
werden, dass sie die zusätzlichen Verkehre aufnehmen kann. Im Rahmen des
Ausbaus sind auch ein Radweg und die geplante Nutzung der Straße als
Umgehungsstraße für Ostheim zu berücksichtigen.
5.
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
ein großer Teil des Autoverkehrs über den Vingster Ring abgeführt werden kann
und insbesondere nicht den Kreuzungsbereich Frankfurter Straße/Ostheimer
Straße/Rösrather Straße zusätzlich belastet.
6.
Der Knotenpunkt Ostheim ist in Spitzenzeiten des
Berufsverkehrs bereits jetzt an den Grenzen der Leistungsfähigkeit angekommen.
Sowohl die Stadtbahnlinie 9 als auch die diversen Buslinien können mit den
bestehenden Kapazitäten keine weiteren nennenswerten Fahrgastzuwächse mehr
bewältigen. Hier sind somit zusätzliche Kapazitäten und ein kürzerer Fahrtakt
vorzunehmen.
7.
Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen
einer großräumigeren Betrachtung die Verkehrssituation im weiteren Umfeld
darzustellen. Hier ist insbesondere die Situation an der Kreuzung Frankfurter
Straße/Ostheimer Straße/Rösrather Straße und der dort ebenerdig kreuzenden
Linie 9 zu betrachten.
8.
Die nordöstlich zum Ostheimer Zentrum führende
Wegeverbindung in Richtung Lörracher Straße soll für motorisierte Fahrzeuge
nicht befahrbar sein. Durch eine geeignete Ausgestaltung in Zusammenarbeit mit
der Polizei muss sichergestellt werden, dass die Verbindung durch den rund 100
m breiten Grünstreifen auch bei Dunkelheit nicht als Angstraum empfunden wird.
Der Weg ist ausreichend zu beleuchten. Das gleiche gilt ebenfalls für die
Wegeverbindung im südöstlichen Teil aus dem Planungsgebiet in Richtung
Saarbrücker Straße.
9.
Die vorgesehene Wohnbebauung, insbesondere der
Geschoßwohnungsbau, ist, sowohl was die Anzahl der Wohneinheiten als auch die
vorgesehenen Standorte angeht, kritisch zu überprüfen. Es ist zu prüfen,
inwieweit im Umfeld der Rad- und Fußwege insbesondere im nordöstlichen Bereich
eine Einfamilien – oder Zweifamilienhausbebauung möglich ist, um die soziale
Kontrolle zu verstärken.
Die neue Siedlung soll für Bürgerinnen und Bürger aller Einkommensschichten
attraktiv sein. Es wird daher begrüßt, dass vom Vorhabenträger neben
Einfamilienhäusern und freifinanziertem Geschosswohnungsbau auch ein Anteil
geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist. Der Ratsbeschluss vom 13.12.2007 ist zu
beachten. Wohnungspolitisches Ziel ist eine soziale Mischung der Quartiere. Der
Vorhabenträger ist daher in der Verantwortung, durch eine verantwortliche
Belegungspolitik dafür Sorge zu tragen, dass eine sozial ausgewogene
Bewohnerstruktur in der neuen Siedlung entsteht und dauerhaft erhalten bleibt.
10.
Von den Sozialeinrichtungen erwarten wir als
Schwerpunkte ihrer Bauten, dass diese zukunftsorientierte Wohnformen wie z.B.
Mehrgenerationenwohnen und Angebote für betreutes Wohnen sowie Wohnen im Alter
und ein Wohnprojekt für Frauen umfassen.
11. Es soll
dargestellt werden, ob die Siedlung als beispielhaftes Projekt für soziales und
ökologisches Bauen errichtet werden kann. Zu prüfen ist, ob beispielsweise
Solarenergie (Solardächer), Fotovoltaik, Erdwärme, Wasserpumpen und andere
moderne Energienutzungen eingesetzt werden können.
12. Der vorgesehene
Stellplatzschlüssel, der derzeit nur einen Stellplatz pro Hauseinheit vorsieht,
muss realitätsnäher gestaltet werden. Es sind außerdem eine ausreichende Zahl
öffentlicher Stellplätze auszuweisen.
13. Es soll geprüft
werden, ob die geplante Kindertagesstätte, die auch der Versorgung des übrigen
Ostheimer Gebietes dienen soll, nach Nordosten verschoben werden kann.
14. Wir erwarten von
der Verwaltung Aussagen, inwieweit bzw. durch welche Maßnahmen die Versorgung
des neu zu errichtenden Wohngebietes mit Sozial- und Bildungseinrichtungen
gesichert werden kann (Kindertagesstätten, Grundschule).
15. Im Zentrum des
Planungsgebietes sollen Einzelhandel zur Nahversorgung, Arztpraxen und
Gastronomie zulässig sein. Die Verwaltung
soll darüber hinaus darlegen, ob die Infrastruktur der Stadtteile Ostheim und
Vingst (Ärzte, Einzelhandel) die Versorgung der zusätzlichen Einwohner
gewährleisten kann und welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.
16. Im Planungsgebiet
müssen ausreichend Spielmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen
nachgewiesen werden.
17. Die Vorhabenträger, insbesondere die Sozialimmobilen, werden gebeten, im Planungsgebiet einen Gemeinschaftsraum vorzusehen, der für die Bewohner der neuen Siedlung aber auch für bestehende Ostheimer Vereine und Initiativen nutzbar ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Einzelvertreters Kirchner (NPD) zugestimmt.