Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen genehmigt die am 03.09.08 gefasste
Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 36
Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW
empfehlen wir dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr.
67419/08 für das Gebiet zwischen den Straßenmitten von Leichweg,
Landskronstraße, Neuenahrer Straße, Kreuznacher Straße und Raderthalgürtel in
Köln-Zollstock —Arbeitstitel: "Raderthalgürtel (neu)" in
Köln-Zollstock— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3 der Beschlussvorlage;
2. den Bebauungsplan Nr.
67419/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach
§ 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Der
Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung des |
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Hauptausschusses |
Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes |
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Die
Bezirksvertretung genehmigt gemäß § 36 Abs.5 Satz 2
i.V.m |
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Der Ausschuss genehmigt vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung |
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vorstehende
Dringlichkeitsent- scheidung des Bezirksbürgermeisters und eines Mitglieds der BV |
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung von pro Köln zugestimmt.(Nicht anwesend: Herr Boos)