Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen genehmigt die am 03.09.08 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW empfehlen wir dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67419/08 für das Gebiet zwischen den Straßenmitten von Leichweg, Landskronstraße, Neuenahrer Straße, Kreuznacher Straße und Raderthalgürtel in Köln-Zollstock —Arbeitstitel: "Raderthalgürtel (neu)" in Köln-Zollstock— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3 der Beschlussvorlage;

2.       den Bebauungsplan Nr. 67419/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 Baugesetz­buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.


 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des

 

Hauptausschusses

Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes

Die Bezirksvertretung genehmigt

gemäß § 36 Abs.5 Satz 2 i.V.m
§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW

Der Ausschuss genehmigt vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
nach § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW

 

vorstehende Dringlichkeitsent-

scheidung des Bezirksbürgermeisters

und eines Mitglieds der BV

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung von pro Köln zugestimmt.(Nicht anwesend: Herr Boos)