2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschuss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) „Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsleitungen“ zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz NW (LWG NW) zur Kenntnis und beschließt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung
- die Satzung zur Festlegung der Anforderungen
an die Sachkunde bei der Durchführung der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis
5 LWG NW
- Sachkundesatzung -
- die Satzung zur Festlegung abweichender
Zeiträume für die Durchführung der Dichtheits-
prüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 LWG NW
für die Grundstücke im Stadtbezirk 2 (Hahnwald, Immendorf, Marienburg,
Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß und Zollstock), Stadtbezirk 6
(Roggendorf/Thenhoven), Stadtbezirk 7 (Westhofen) und Stadtbezirk 9 (Dünnwald,
Flittard und Höhenhaus)
- Fristensatzung 1 - .
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann)