Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für ein ca. 1 200 m² großes Teilgrundstück aus dem Flurstück 339, Flur 58 der Gemarkung Köln-Efferen, (maßgeblich gelegen zwischen Elzstr. 8 und Neuenhöfer Allee 33) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, eine zweigeschossige viergruppige Kindertagesstätte für ca. 60 Kinder festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.