Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB), den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58480/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet des Tillmannsviertels im Bereich des Neubaugebietes Widdersdorf Süd, westlich der geplanten internationalen Schule und nördlich der im Bau befindlichen neuen Haupterschließungsstraße —Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 1. Änderung Tillmannsdörfchen— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.