Ergänzter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der südlichen Seite des Langendahlweges, der westlichen Seite des Hardtgenbuscher Weges, entlang der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1600 nach Norden folgend bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 57/17, weiter nach Osten entlang des Flurstücks 1297, weiter an der westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks 845 entlang, dann den rückwärtigen Grundstücksgrenzen nach Osten folgend bis zur Parzelle 905, dann den im Bebauungsplan Nr. 72439/05 festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche auf der westlichen Seite nach Norden folgend bis zur Bruchsaler Straße, die nördliche Seite der Bruchsaler Straße begleitend, nach Süden zurück entlang der östlichen Seite der Verkehrsfläche bis zur Nordseite des Flurstücks 1036, dieser rückwärtigen Grundstücksgrenze nach Süden folgend bis zur rückwärtigen Grenze der Parzelle 576 am Langendahlweg —Arbeitstitel: "Waldbadviertel Langendahlweg" in Köln-Ostheim— aufzustellen mit dem Ziel, Wohnbauflächen festzusetzen.
2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung) und nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis.
Folgende
Punkte sind im Zusammenhang mit dem Planungskonzept zu berücksichtigen:
1.
Im Planungsgebiet
soll durchgehend eine zwei bis maximal dreigeschossige Bebauung (jeweils plus
Dachgeschoss) zulässig sein. Auf die Errichtung der „torartigen“ fünfgeschossigen
Gebäude im Süden soll verzichtet werden.
2.
Die verkehrsmäßige
Erschließung für den Individualverkehr (Auto- und Zulieferverkehr) soll über
die Straße Alter Deutzer Postweg erfolgen.
3.
Eine weitere
Anbindung an das überörtliche Straßennetz soll von der Verwaltung geprüft
werden. Eine zusätzliche Erschließung über die Frankfurter Straße bzw. aus dem
Wohngebiet des so genannten „Saarviertels“ wird ausdrücklich abgelehnt.
4.
Die Straße Alte
Deutzer Postweg muss so ausgebaut werden, dass sie die zusätzlichen Verkehre
aufnehmen kann. Im Rahmen des Ausbaus sind auch ein Radweg und die geplante Nutzung
der Straße als Umgehungsstraße für Ostheim zu berücksichtigen.
5.
Durch geeignete
Maßnahmen ist sicherzustellen, dass ein großer Teil des Autoverkehrs über den
Vingster Ring abgeführt werden kann und insbesondere nicht den Kreuzungsbereich
Frankfurter Straße/Ostheimer Straße/Rösrather Straße zusätzlich belastet.
6.
Der Knotenpunkt
Ostheim ist in Spitzenzeiten des Berufsverkehrs bereits jetzt an den Grenzen
der Leistungsfähigkeit angekommen. Sowohl die Stadtbahnlinie 9 als auch die
diversen Buslinien können mit den bestehenden Kapazitäten keine weiteren nennenswerten
Fahrgastzuwächse mehr bewältigen. Hier sind somit zusätzliche Kapazitäten und
ein kürzerer Fahrtakt vorzunehmen.
7.
Ferner wird die
Verwaltung aufgefordert, im Rahmen einer großräumigeren Betrachtung die
Verkehrssituation im weiteren Umfeld darzustellen. Hier ist insbesondere die
Situation an der Kreuzung Frankfurter Straße/Ostheimer Straße/Rösrather Straße
und der dort ebenerdig kreuzenden Linie 9 zu betrachten.
8.
Die nordöstlich
zum Ostheimer Zentrum führende Wegeverbindung in Richtung Lörracher Straße soll
für motorisierte Fahrzeuge nicht befahrbar sein. Durch eine geeignete Ausgestaltung
in Zusammenarbeit mit der Polizei muss sichergestellt werden, dass die
Verbindung durch den rund 100 m breiten Grünstreifen auch bei Dunkelheit nicht
als Angstraum empfunden wird. Der Weg ist ausreichend zu beleuchten. Das
gleiche gilt ebenfalls für die Wegeverbindung im südöstlichen Teil aus dem
Planungsgebiet in Richtung Saarbrücker Straße.
9.
Die vorgesehene
Wohnbebauung, insbesondere der Geschoßwohnungsbau, ist, sowohl was die Anzahl
der Wohneinheiten als auch die vorgesehenen Standorte angeht, kritisch zu
überprüfen. Es ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld der Rad- und Fußwege
insbesondere im nordöstlichen Bereich eine Einfamilien – oder
Zweifamilienhausbebauung möglich ist, um die soziale Kontrolle zu verstärken.
Die neue Siedlung soll für Bürgerinnen und Bürger aller Einkommensschichten
attraktiv sein. Es wird daher begrüßt, dass vom Vorhabenträger neben
Einfamilienhäusern und freifinanziertem Geschosswohnungsbau auch ein Anteil
geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist. Der Ratsbeschluss vom 13.12.2007 ist zu
beachten. Wohnungspolitisches Ziel ist eine soziale Mischung der Quartiere. Der
Vorhabenträger ist daher in der Verantwortung, durch eine verantwortliche
Belegungspolitik dafür Sorge zu tragen, dass eine sozial ausgewogene
Bewohnerstruktur in der neuen Siedlung entsteht und dauerhaft erhalten bleibt.
10. Von den Sozialeinrichtungen erwarten wir als
Schwerpunkte ihrer Bauten, dass diese zukunftsorientierte Wohnformen wie z.B.
Mehrgenerationenwohnen und Angebote für betreutes Wohnen sowie Wohnen im Alter
und ein Wohnprojekt für Frauen umfassen.
11. Es soll dargestellt werden, ob die Siedlung als
beispielhaftes Projekt für soziales und ökologisches Bauen errichtet werden
kann. Zu prüfen ist, ob beispielsweise Solarenergie (Solardächer), Fotovoltaik,
Erdwärme, Wasserpumpen und andere moderne Energienutzungen eingesetzt werden
können.
12. Der vorgesehene Stellplatzschlüssel, der derzeit
nur einen Stellplatz pro Hauseinheit vorsieht, muss realitätsnäher gestaltet
werden. Es sind außerdem eine ausreichende Zahl öffentlicher Stellplätze
auszuweisen.
13. Es soll geprüft werden, ob die geplante
Kindertagesstätte, die auch der Versorgung des übrigen Ostheimer Gebietes
dienen soll, nach Nordosten verschoben werden kann.
14. Wir erwarten von der Verwaltung Aussagen, inwieweit
bzw. durch welche Maßnahmen die Versorgung des neu zu errichtenden Wohngebietes
mit Sozial- und Bildungseinrichtungen gesichert werden kann
(Kindertagesstätten, Grundschule).
15. Im Zentrum des Planungsgebietes sollen Einzelhandel
zur Nahversorgung, Arztpraxen und Gastronomie zulässig sein. Die Verwaltung soll darüber hinaus
darlegen, ob die Infrastruktur der Stadtteile Ostheim und Vingst (Ärzte,
Einzelhandel) die Versorgung der zusätzlichen Einwohner gewährleisten kann und
welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.
16. Im Planungsgebiet müssen ausreichend
Spielmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen nachgewiesen werden.
17. Die Vorhabenträger, insbesondere die
Sozialimmobilen, werden gebeten, im Planungsgebiet einen Gemeinschaftsraum vorzusehen,
der für die Bewohner der neuen Siedlung aber auch für bestehende Ostheimer
Vereine und Initiativen nutzbar ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.