Beschluss: geändert beschlossen

Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.    nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der südlichen Seite des Langendahlweges, der westlichen Seite des Hardtgenbuscher Weges, entlang der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1600 nach Norden folgend bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 57/17, weiter nach Osten entlang des Flurstücks 1297, weiter an der westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks 845 entlang, dann den rückwärtigen Grundstücksgrenzen nach Osten folgend bis zur Parzelle 905, dann den im Bebauungsplan Nr. 72439/05 festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche auf der westlichen Seite nach Norden folgend bis zur Bruchsaler Straße, die nördliche Seite der Bruchsaler Straße begleitend, nach Süden zurück entlang der östlichen Seite der Verkehrsfläche bis zur Nordseite des Flurstücks 1036, dieser rückwärtigen Grundstücksgrenze nach Süden folgend bis zur rückwärtigen Grenze der Parzelle 576 am Langendahlweg —Arbeitstitel: "Waldbadviertel Langendahlweg" in Köln-Ostheim— aufzustellen mit dem Ziel, Wohnbauflächen festzusetzen.

 

2.    die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung) und nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis.

 

Folgende Punkte sind im Zusammenhang mit dem Planungskonzept zu berücksichtigen:

 

1.    Im Planungsgebiet soll durchgehend eine zwei bis maximal dreigeschossige Bebauung (jeweils plus Dachgeschoss) zulässig sein. Auf die Errichtung der „torartigen“ fünfgeschossigen Gebäude im Süden soll verzichtet werden.

2.    Die verkehrsmäßige Erschließung für den Individualverkehr (Auto- und Zulieferverkehr) soll über die Straße Alter Deutzer Postweg erfolgen.

3.    Eine weitere Anbindung an das überörtliche Straßennetz soll von der Verwaltung geprüft werden. Eine zusätzliche Erschließung über die Frankfurter Straße bzw. aus dem Wohngebiet des so genannten „Saarviertels“ wird ausdrücklich abgelehnt.

4.    Die Straße Alte Deutzer Postweg muss so ausgebaut werden, dass sie die zusätzlichen Verkehre aufnehmen kann. Im Rahmen des Ausbaus sind auch ein Radweg und die geplante Nutzung der Straße als Umgehungsstraße für Ostheim zu berücksichtigen.

5.    Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass ein großer Teil des Autoverkehrs über den Vingster Ring abgeführt werden kann und insbesondere nicht den Kreuzungsbereich Frankfurter Straße/Ostheimer Straße/Rösrather Straße zusätzlich belastet.

6.    Der Knotenpunkt Ostheim ist in Spitzenzeiten des Berufsverkehrs bereits jetzt an den Grenzen der Leistungsfähigkeit angekommen. Sowohl die Stadtbahnlinie 9 als auch die diversen Buslinien können mit den bestehenden Kapazitäten keine weiteren nennenswerten Fahrgastzuwächse mehr bewältigen. Hier sind somit zusätzliche Kapazitäten und ein kürzerer Fahrtakt vorzunehmen.

7.    Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen einer großräumigeren Betrachtung die Verkehrssituation im weiteren Umfeld darzustellen. Hier ist insbesondere die Situation an der Kreuzung Frankfurter Straße/Ostheimer Straße/Rösrather Straße und der dort ebenerdig kreuzenden Linie 9 zu betrachten.

8.    Die nordöstlich zum Ostheimer Zentrum führende Wegeverbindung in Richtung Lörracher Straße soll für motorisierte Fahrzeuge nicht befahrbar sein. Durch eine geeignete Ausgestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei muss sichergestellt werden, dass die Verbindung durch den rund 100 m breiten Grünstreifen auch bei Dunkelheit nicht als Angstraum empfunden wird. Der Weg ist ausreichend zu beleuchten. Das gleiche gilt ebenfalls für die Wegeverbindung im südöstlichen Teil aus dem Planungsgebiet in Richtung Saarbrücker Straße.

9.    Die vorgesehene Wohnbebauung, insbesondere der Geschoßwohnungsbau, ist, sowohl was die Anzahl der Wohneinheiten als auch die vorgesehenen Standorte angeht, kritisch zu überprüfen. Es ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld der Rad- und Fußwege insbesondere im nordöstlichen Bereich eine Einfamilien – oder Zweifamilienhausbebauung möglich ist, um die soziale Kontrolle zu verstärken.
Die neue Siedlung soll für Bürgerinnen und Bürger aller Einkommensschichten attraktiv sein. Es wird daher begrüßt, dass vom Vorhabenträger neben Einfamilienhäusern und freifinanziertem Geschosswohnungsbau auch ein Anteil geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist. Der Ratsbeschluss vom 13.12.2007 ist zu beachten. Wohnungspolitisches Ziel ist eine soziale Mischung der Quartiere. Der Vorhabenträger ist daher in der Verantwortung, durch eine verantwortliche Belegungspolitik dafür Sorge zu tragen, dass eine sozial ausgewogene Bewohnerstruktur in der neuen Siedlung entsteht und dauerhaft erhalten bleibt.

10. Von den Sozialeinrichtungen erwarten wir als Schwerpunkte ihrer Bauten, dass diese zukunftsorientierte Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenwohnen und Angebote für betreutes Wohnen sowie Wohnen im Alter und ein Wohnprojekt für Frauen umfassen.

11. Es soll dargestellt werden, ob die Siedlung als beispielhaftes Projekt für soziales und ökologisches Bauen errichtet werden kann. Zu prüfen ist, ob beispielsweise Solarenergie (Solardächer), Fotovoltaik, Erdwärme, Wasserpumpen und andere moderne Energienutzungen eingesetzt werden können.

12. Der vorgesehene Stellplatzschlüssel, der derzeit nur einen Stellplatz pro Hauseinheit vorsieht, muss realitätsnäher gestaltet werden. Es sind außerdem eine ausreichende Zahl öffentlicher Stellplätze auszuweisen.

13. Es soll geprüft werden, ob die geplante Kindertagesstätte, die auch der Versorgung des übrigen Ostheimer Gebietes dienen soll, nach Nordosten verschoben werden kann.

14. Wir erwarten von der Verwaltung Aussagen, inwieweit bzw. durch welche Maßnahmen die Versorgung des neu zu errichtenden Wohngebietes mit Sozial- und Bildungseinrichtungen gesichert werden kann (Kindertagesstätten, Grundschule).

15. Im Zentrum des Planungsgebietes sollen Einzelhandel zur Nahversorgung, Arztpraxen und Gastronomie zulässig sein. Die Verwaltung soll darüber hinaus darlegen, ob die Infrastruktur der Stadtteile Ostheim und Vingst (Ärzte, Einzelhandel) die Versorgung der zusätzlichen Einwohner gewährleisten kann und welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.

16. Im Planungsgebiet müssen ausreichend Spielmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen nachgewiesen werden.

17. Die Vorhabenträger, insbesondere die Sozialimmobilen, werden gebeten, im Planungsgebiet einen Gemeinschaftsraum vorzusehen, der für die Bewohner der neuen Siedlung aber auch für bestehende Ostheimer Vereine und Initiativen nutzbar ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.