Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, gem. § 27c Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert am 19. Juni 2007 (GV.NRW.S.226), ber. 15. August 2007 (GVBl.S.316),
- den Entwurf der 10. Änderung des Landschaftsplans Köln (Naturschutzgebiet Dellbrücker Heide) gemäß den Anlagen 1 und 2 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen,
- den Auslegungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen,
- die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.