Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      den vom Rat am 23.03.1995 gefassten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet zwischen Xantener Straße, Nordpark, Franz-Clouth-Straße und ihre Verlängerung nach Westen bis zur Niehler Straße und Niehler Straße in Köln-Nippes –Arbeitstitel: Franz-Clouth-Straße in Köln-Nippes– aufzuheben mit dem Ziel, das Bebauungsplanverfahren (Festsetzung eines Gewerbegebiets mit Regelung von Einzelhandelsnutzungen) einzustellen;

2.      nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 67480/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der Niehler Straße im Westen, der Xantener Straße im Norden, dem Johannes-Giesberts-Park im Osten und der Franz-Clouth-Straße im Süden in Köln-Nippes —Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes— aufzustellen;

3.      den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Unmittelbar vor oder zu Beginn der Offenlage ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

Folgende Punkte des Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes verweist der Stadtentwicklungsausschuss zuständigkeitshalber in den Verkehrsausschuss:

 

·         Zur Verbesserung des Lärmschutzes soll in die Planung die Umgestaltung der Niehler Straße zwischen Xantener Straße und Florastraße einbezogen werden. Es soll geprüft werden, ob die Knotenpunkte Niehler Straße/Xantener Straße und Niehler Straße / Florastraße in Kreisverkehre umgewandelt werden können.

 

·         Die Kreuzung Niehler Straße/Innere Kanalstraße ist bereits heute nicht mehr leistungsfähig. Um dem gestiegenen Verkehr aus der Bebauung „Em Parkveedel“ sowie der weiteren Neubauten an der Niehler Str. und die zu erwartenden Verkehre aus dem Clouth Gelände abzuwickeln, ist hier die Einrichtung eines großen Kreisverkehrs zu prüfen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.