Sitzung: 02.12.2008 BV7/029/2008
Zusatz: Die Unterlagen wurden mit Schreiben vom 17.11.2008 übersandt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4948/2008
Beschluss:
1. Der Rat beschließt für das Jahr 2009 das von der Verwaltung in der Begründung erläuterte Modell „24+3“ zur Regelung der Sonderöffnungszeiten gemäß § 6 LÖG NRW.
2. Der Rat beschließt weiter gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit
§ 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
10 Ja-Stimmen (CDU, pro Köln, FDP)
9 Nein-Stimmen (SPD, Bd.90/Die Grünen, Die.Linke.Köln)