Sitzung: 15.12.2008 Finanzausschuss
Antrag: Neubesetzung von Leitungsstellen
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschluss:
Die Gesellschaftsvertreter des Rates in städtischen Unternehmen werden
angewiesen, auf die Umsetzung folgender Punkte hinzuwirken (1. – 3.) bzw. sich
diesen selber zu unterwerfen (4.):
1. Eine interne Überprüfung, ob eine Neubesetzung der Stelle des
derzeitigen Vorstandmitgliedes der KVB AG, Frau Dipl. Kauffrau Edith Wurbs, erforderlich
ist oder ob die Aufgabenorganisation nicht eine andere, inhaltlich sinnvolle
und kostengünstigere Verteilung der Aufgaben ermöglicht.
2. Sollte die interne Überprüfung zu 1. das Ergebnis einer Neubesetzung
haben, wird diese nach den Kommunalwahlen 2009 durch den neu gewählten Rat
bestimmt. Bei einer eventuellen Neubesetzung gibt es kein Vorschlagsrecht einer
einzelnen politischen Gruppierung (Zugriffsrecht auf Stellen).
3. Eine interne Überprüfung der Organisationsform der obersten
Unternehmungsführung der städtischen Klinken. Diese Überprüfung sollte
unabhängig von dort anstehenden vertraglichen Revisionen erfolgen.
4. Der Rat bekennt sich zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Im Sinne dieses Gesetzes darf die Parteienzugehörigkeit bei Auswahlverfahren
eines Kandidaten keine Berücksichtigung finden. Insbesondere darf die
Parteizugehörigkeit auch nicht abgefragt, übermittelt oder zum Gegenstand
irgendwelcher Beratungen gemacht werden. Sollte die Parteizugehörigkeit eines
Kandidaten, entgegen dieser Regelung, in irgendeiner Form Eingang in das
Verfahren gefunden haben, ist das Verfahren zur Stellenbesetzung zu
wiederholen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt