Beschluss:

 

1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

 

an den Gymnasien

 

1. GY Düsseldorfer Straße 13, Rhein-Gymnasium, 51063 Köln-Mülheim

2. GY Escher Straße 247, Dreikönigs-Gymnasium, 50739 Köln-Bilderstöckchen,

3. GY Fühlinger Weg 4, Heinrich-Mann-Gymnasium, 50765 Köln-Volkhoven/Weiler,

4. GY Hardtgenbuscher Kirchweg 100, Heinrich-Heine-Gymnasium, 51107 Köln-Ostheim

5. GY Rochusstraße 147, Montessori-Gymnasium, 50827 Köln-Bickendorf,

6. GY Georgsplatz 10, Kaiserin-Augusta-Schule, 50676 Köln-Altstadt/Süd

7. GY Nachtigallenstraße 19-21, Maximilian-Kolbe-Gymnasium, 51147 Köln-Wahn und dem

8. GY Leybergstraße 1, Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, 50939 Köln-Sülz

 

und an den Realschulen

 

1. RS Hardtgenbuscher Kirchweg 100, Albert-Schweitzer-Schule, 51107 Köln-Ostheim und am

2. RS Karl-Marx-Allee 43, Henry-Ford-Realschule, 50769 Köln-Seeberg und am

3. RS Planckstraße 14, Max-Planck-Realschule, 51145 Köln-Porz,

4. RS Kolkrabenweg 65, Berta-von-Suttner-Realschule, 50829 Köln-Vogelsang ,

5. RS Fürstenbergstraße 26, Elly-Heuss-Knapp-Realschule, 51065 Köln-Mülheim,

6. RS und AufbauRS Frankstraße 26, Konrad-Adenauer-Schule, 50676 Köln-Altstadt/Süd (für

    Realschul- und Aufbaurealschulzweig),

7. RS Niehler Kirchweg 120, Edith-Stein-Schule, 50733 Köln-Nippes und der

8. RS Euskirchener Straße 50, Theodor-Heuss-Schule, 50935 Köln-Sülz

 

in der je Schulform dargestellten Reihenfolge zum 1.08.2009 oder zum 1.08.2010.

 

2.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,

 

-       die Landesmittel in Höhe von max. 100.000 € pro Schule als Investitionskostenanteil („1.000 Schulen Programm“) des Landes für die zu ändernden Schulen zu beantragen, den notwendigen Eigenanteil der Stadt Köln in gleicher Höhe gegenüber der Bezirksregierung darzustellen sowie die Landesmittel abzurufen;

-       die Ertüchtigung der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Realschulen und Gymnasien, die eine Genehmigung als gebundene Ganztagsschule erhalten, mit hoher Priorität zu betreiben. Dies bezieht sich neben den zusätzlichen Räumen für den Ganztag auch auf die bereits für den Halbtagsbetrieb fehlenden Unterrichts- und Verwaltungsräume.

-       für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb aufnehmen, unverzüglich die für Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse herbeizuführen.

 

3.) Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass zum Stellenplan 2010 die notwendigen zusätzlichen 1,9 Stellen Vergütungsgruppe VII/VI b BAT gemäß Punkt 7.3.2 des Konzeptes eingerichtet werden. Zur Finanzierung sind ab dem Hj. 2010 Finanzmittel in Höhe von 79.800 € und ab dem Schuljahr 2011 ff 83.500 € zusätzlich bereit zu stellen.

 

4.) Der erhöhte Bedarf im Mietbudget des Schulverwaltungsamtes für alle 16 Schulen beträgt lt. Punkt 7.1 des Konzeptes für alle 16 Schulen einschließlich Reinigung und sonstiger Nebenkosten:

 

Hj.

Ganztagsbereich

sonstige Räume

2010 i.H.v.

21.200 €

0 €

2011 i.H.v.

727.500 €

458.000 €

2012 i.H.v.

2.104.400 €

1.236.200 €

2013 i.H.v.

3.319.000 €

1.987.000 €

2014 i.H.v.

4.243.800 €

3.157.800 €

2015ff i.H.v.

4.793.100 €

5.233.600 €

 

Die Finanzierung der Mietkosten erfolgt aus Mitteln der Schulpauschale. Die Neben- und Reinigungskosten sind als laufende Kosten aus dem Gesamthaushalt zu finanzieren. (Anlage 2). Die Mittel sind in den Haushaltsjahren 2010-2015 ff entsprechend den realisierten Maßnahmen sukzessive zusätzlich bereit zu stellen.

 

 

5.) Für die Wiederbeschaffung der Einrichtung und Reparaturen sind nach Fertigstellung der Maßnahmen lt. Punkt 7.2 des Konzeptes für alle 16 Schulen ansteigend bis zum Jahr 2015 folgende Beträge erforderlich:

Hj.

Ganztagsbereich

sonstige Räume

2010 i.H.v.

4.500 €

0 €

2011 i.H.v.

19.500 €

17.500 €

2012 i.H.v.

49.400 €

31.000 €

2013 i.H.v.

76.200 €

41.300 €

2014 i.H.v.

95.200 €

63.700 €

2015ff i.H.v.

105.700 €

112.200 €

 

Die Mittel sind in den Haushaltsjahren 2010-2015 ff entsprechend den realisierten Maßnahmen sukzessive zusätzlich bereit zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.