Beschluss:
1.) Der Rat der Stadt Köln
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der
Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5
die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien
1. GY Düsseldorfer Straße 13,
Rhein-Gymnasium, 51063 Köln-Mülheim
2. GY Escher Straße 247,
Dreikönigs-Gymnasium, 50739 Köln-Bilderstöckchen,
3. GY Fühlinger Weg 4,
Heinrich-Mann-Gymnasium, 50765 Köln-Volkhoven/Weiler,
4. GY Hardtgenbuscher
Kirchweg 100, Heinrich-Heine-Gymnasium, 51107 Köln-Ostheim
5. GY Rochusstraße 147,
Montessori-Gymnasium, 50827 Köln-Bickendorf,
6. GY Georgsplatz 10,
Kaiserin-Augusta-Schule, 50676 Köln-Altstadt/Süd
7. GY Nachtigallenstraße
19-21, Maximilian-Kolbe-Gymnasium, 51147 Köln-Wahn und dem
8. GY Leybergstraße 1,
Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, 50939 Köln-Sülz
und an den Realschulen
1.
RS Hardtgenbuscher Kirchweg 100, Albert-Schweitzer-Schule, 51107 Köln-Ostheim
und am
2. RS Karl-Marx-Allee 43,
Henry-Ford-Realschule, 50769 Köln-Seeberg und am
3. RS Planckstraße 14, Max-Planck-Realschule,
51145 Köln-Porz,
4. RS Kolkrabenweg 65,
Berta-von-Suttner-Realschule, 50829 Köln-Vogelsang ,
5. RS Fürstenbergstraße 26,
Elly-Heuss-Knapp-Realschule, 51065 Köln-Mülheim,
6. RS und AufbauRS
Frankstraße 26, Konrad-Adenauer-Schule, 50676 Köln-Altstadt/Süd (für
Realschul- und Aufbaurealschulzweig),
7. RS Niehler Kirchweg 120,
Edith-Stein-Schule, 50733 Köln-Nippes und der
8. RS Euskirchener Straße 50,
Theodor-Heuss-Schule, 50935 Köln-Sülz
in der je Schulform
dargestellten Reihenfolge zum 1.08.2009 oder zum 1.08.2010.
2.)
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,
-
die Landesmittel
in Höhe von max. 100.000 € pro Schule als Investitionskostenanteil („1.000
Schulen Programm“) des Landes für die zu ändernden Schulen zu beantragen, den
notwendigen Eigenanteil der Stadt Köln in gleicher Höhe gegenüber der
Bezirksregierung darzustellen sowie die Landesmittel abzurufen;
-
die Ertüchtigung
der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Realschulen und Gymnasien, die eine
Genehmigung als gebundene Ganztagsschule erhalten, mit hoher Priorität zu
betreiben. Dies bezieht sich neben den zusätzlichen Räumen für den Ganztag auch
auf die bereits für den Halbtagsbetrieb fehlenden Unterrichts- und Verwaltungsräume.
-
für die Schulen,
die den Ganztagsbetrieb aufnehmen, unverzüglich die für Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen
notwendigen Beschlüsse herbeizuführen.
3.) Der Rat der Stadt Köln
beschließt, dass zum Stellenplan 2010 die notwendigen zusätzlichen 1,9 Stellen Vergütungsgruppe
VII/VI b BAT gemäß Punkt 7.3.2 des Konzeptes eingerichtet werden. Zur Finanzierung
sind ab dem Hj. 2010 Finanzmittel in Höhe von 79.800 € und ab dem Schuljahr
2011 ff 83.500 € zusätzlich bereit zu stellen.
4.) Der erhöhte Bedarf im
Mietbudget des Schulverwaltungsamtes für alle
16 Schulen beträgt lt. Punkt 7.1 des Konzeptes für alle 16 Schulen
einschließlich Reinigung und sonstiger Nebenkosten:
Hj. |
Ganztagsbereich |
sonstige Räume |
2010 i.H.v. |
21.200 € |
0 € |
2011 i.H.v. |
727.500 € |
458.000 € |
2012 i.H.v. |
2.104.400 € |
1.236.200 € |
2013 i.H.v. |
3.319.000 € |
1.987.000 € |
2014 i.H.v. |
4.243.800 € |
3.157.800 € |
2015ff i.H.v. |
4.793.100 € |
5.233.600 € |
Die Finanzierung der
Mietkosten erfolgt aus Mitteln der Schulpauschale. Die Neben- und Reinigungskosten
sind als laufende Kosten aus dem Gesamthaushalt zu finanzieren. (Anlage 2). Die
Mittel sind in den Haushaltsjahren 2010-2015 ff entsprechend den realisierten
Maßnahmen sukzessive zusätzlich bereit zu stellen.
5.) Für die Wiederbeschaffung
der Einrichtung und Reparaturen sind nach Fertigstellung der Maßnahmen lt.
Punkt 7.2 des Konzeptes für alle 16 Schulen ansteigend bis zum Jahr 2015 folgende
Beträge erforderlich:
Hj. |
Ganztagsbereich |
sonstige Räume |
2010 i.H.v. |
4.500 € |
0 € |
2011 i.H.v. |
19.500 € |
17.500 € |
2012 i.H.v. |
49.400 € |
31.000 € |
2013 i.H.v. |
76.200 € |
41.300 € |
2014 i.H.v. |
95.200 € |
63.700 € |
2015ff i.H.v. |
105.700 € |
112.200 € |
Die Mittel sind in den
Haushaltsjahren 2010-2015 ff entsprechend den realisierten Maßnahmen sukzessive
zusätzlich bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.