Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

  1. gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,

 

  1. den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,

 

  1. die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.