Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

„Der Rat

1.         beschließt, zur Begleitung des Projektes "Bildungslandschaft Altstadt-Nord" einen Anwohnerbeirat einzuberufen, der die Bezirksvertretung Innenstadt berät und den Fachausschüssen gegenüber regelmäßig Bericht erstattet. Die Zuständigkeit des Beirats beschränkt sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretung im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Rahmenplanung. Für eine weitere Begleitung zur Umsetzung des Projektes ist die Geschäftsordnung dann zu gegebenem Zeitpunkt über die Dauer der Rahmenplanung hinaus anzupassen. Der Beirat soll nach der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung einberufen werden;

2.         beauftragt die Verwaltung, die Arbeit des Beirats vorzubereiten und die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der Projektleitung der Bildungs­landschaft Altstadt-Nord zu übernehmen. Es stehen im Haushaltsjahr 2009 Mittel für eine externe Fachmoderation von insgesamt vier bis zu dreistündigen Sitzungen im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung und –entwicklung, Zeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Doppelhaushalts 2008/2009 bereit. Für Moderation und Sachkosten werden ca. 30.000 € benötigt. Die Finanzierung der Aufwendungen für die Jahre 2010 bis 2012 richtet sich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltplans. „

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig abgelehnt

 

 

 

Sodann wird der Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Abstimmung gestellt:

 

 

„Der Rat

1.         beschließt, zur Begleitung des Projektes "Bildungslandschaft Altstadt-Nord" einen Planungsbeirat einzuberufen, der die Bezirksvertretung Innenstadt berät und den Fachausschüssen gegenüber regelmäßig Bericht erstattet. Die Zuständigkeit des Beirats beschränkt sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretung im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Rahmenplanung. Der Begriff „Anwohnerbeirat“ ist gegen den Begriff „Planungsbeirat“ auszutauschen. Die Geschäftsordnung ist entsprechend anzupassen.Der Beirat soll nach der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung einberufen werden;

2.         beauftragt die Verwaltung, die Arbeit des Beirats vorzubereiten und die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der Projektleitung der Bildungslandschaft Altstadt-Nord zu übernehmen. Es stehen im Haushaltsjahr 2009 Mittel für eine externe Fachmoderation von insgesamt vier bis zu dreistündigen Sitzungen im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung und –entwicklung, Zeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Doppelhaushalts 2008/2009 bereit. Für Moderation und Sachkosten werden ca. 30.000 € benötigt. Die Finanzierung der Aufwendungen für die Jahre 2010 bis 2012 richtet sich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltplans.“

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

Des Weiteren beschließt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung einstimmig die Beschlussvorlage „Bildungslandschaft Altstadt-Nord in Köln Alstadt/Nord“ wie folgt abzuändern:

 

 

  • Zu Seite 3 der Beschlussvorlage Absatz „Anwohnerbeirat“ letzter Satz: „Soll der Beirat…die Geschäftsordnung angepasst.“ Der Satz ist ersatzlos zu streichen.

 

  • Zu Seite 3 der Beschlussvorlage Absatz „Anwohnerbeirat“ 2. Absatz: ist wie folgt zu ändern: „Der Beirat besteht aus 10 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern (jeweils fünf aus der Verbundgemeinschaft und fünf aus der Bürgerschaft), die von der Bezirksvertretung Innenstadt für die Dauer der Planungsphase berufen werden. Der Beirat tagt nach Bedarf. Die Sitzungen sind öffentlich.

Die Geschäftsordnung des Beirates ist wie folgt zu ändern:

 

  • Zu 1 (1) erster Satz: „Der Beirat berät…“ ist zu ändern in „Der Beirat berät die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates in Fragen, ….“

 

  • Zu 1 (1) fünfter Satz: Dieser Satz wird verkürzt auf „Eingriffe in das Grün sind möglichst zu vermeiden.“

 

  • Zu 2 (1) Der gesamte Absatz wird geändert in: „Der Beirat besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern und 10 Vertreterinnen/Vertretern, die von der Bezirksvertretung Innenstadt für die Dauer der Planungsphase berufen werden, wobei von den 10 stimmberechtigten Mitgliedern jeweils fünf aus der Verbundgemeinschaft und fünf aus der Bürgerschaft vorgeschlagen werden.

 

  • Zu 2 (4) Der Satz wird wie folgt ergänzt: „ Dem Beirat gehören …der Bildungslandschaft Altstadt-Nord und der Verwaltung an.“

 

  • Zu 3 (1) Die Wörter „eine Legislaturperiode“ werden ersetzt durch „die Planungsphase“.

 

  • Zu 4 Der erste Satz wird geändert in „Der Beirat wird für die Dauer der Planungsphase berufen.“ Der Satz „Die Wiederwahl ist zulässig.“ wird ersatzlos gestrichen.

 

  • Zu 5 (1) 1. Satz: Der Satz wird geändert in „Der Beirat tagt nach Bedarf.“

 

  • Zu 5 (2) Der erste Satz wird wie folgt geändert: Die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates haben die Möglichkeit, dem Beirat Tagesordnungspunkte vorzuschlagen. Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen.

 

  • Zu 6 Der zweite Satz wird erweitert: „…für die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse.“

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig zugestimmt.