Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 27.11.2008 allen Ratsmitgliedern zugesandt.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2007 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest und beschließt, den Jahresüberschuss von EUR 43.133.585,54 vollständig an den Haushalt der Stadt Köln abzuführen.

2.    Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

3.    Der Rat beschließt gemäß § 10 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur Finanzierung der Abführung an den städtischen Haushalt von insgesamt EUR 46.607.200,00 eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 3.473.614,46.

 


Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion