Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt vom
11.12.2008:
Einrichtung
eines Anwohnerbeirates zur Begleitung der weiteren Planung
Der Rat
1. beschließt, zur Begleitung des Projektes
"Bildungslandschaft Altstadt-Nord" einen
Planungsbeirat
einzuberufen, der die Bezirksvertretung Innenstadt berät und den
Fachausschüssen gegenüber regelmäßig Bericht erstattet. Die Zuständigkeit des
Beirats beschränkt sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretung im
Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Weiterentwicklung der
Rahmenplanung und deren Umsetzung. Für eine weitere Begleitung zur Umsetzung
des Projektes ist die Geschäftsordnung dann zu gegebenem Zeitpunkt über die
Dauer der Rahmenplanung hinaus anzupassen. Der Beirat soll nach
der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung einberufen werden;
2. beauftragt die Verwaltung, die Arbeit des
Beirats vorzubereiten und die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der Projektleitung der Bildungslandschaft
Altstadt-Nord zu übernehmen. Es stehen im Haushaltsjahr 2009 Mittel für
eine externe Fachmoderation von insgesamt vier bis zu dreistündigen Sitzungen
im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung und -entwicklung, Zeile 13-Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen des Doppelhaushalts 2008/2009 bereit. Für
Moderation und Sachkosten werden ca. 30.000 € benötigt. Die Finanzierung der
Aufwendungen für die Jahre 2010 bis 2012 richtet sich nach Maßgabe des
jeweiligen Haushaltplans.
Anwohnerbeirat
Der
Planungsbeirat soll die Bezirksvertretung Innenstadt zunächst bei der weiteren
Entwicklung der Rahmenplanung beraten und den Fachausschüssen gegenüber
regelmäßig zu dem Stand des Verfahrens Bericht erstatten. Soll der Beirat
über die Dau-er der Rahmenplanung hinaus das Projekt begleiten, so wird die
Geschäftsordnung angepasst. Der
Beirat besteht aus zehn stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, die von der
Bezirksvertretung Innenstadt benannt werden. Fünf Vertreter aus der
Bürgerschaft und fünf aus den Verbundeinrichtungen.
Der
Planungsbeirat wird für die Dauer der- Planungs und Realisierungsphase
gegründet. Der Beirat tagt nach Bedarf, jedoch mindestens 1 mal pro Jahr.
Die
Geschäftsordnung des Anwohnerbeirates ist als Anlage beigefügt.
ANLAGE
GESCHÄFTSORDNUNG
DES BEIRATS
PRÄAMBEL
Die
Bildungslandschaft Altstadt-Nord ist ein Bildungsverbund, dessen
Bildungseinrichtungen miteinander sowie mit der Stadt Köln und den
Montag-Stiftungen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben. Der
Verbund besteht aus den Einrichtungen Grund- und Hauptschule Gereonswall,
Abendgymnasium Gereonsmühlengasse, Jugendeinrichtung KSJ-Tower, Hansagymnasium,
Jugendfreizeitanlage Klingelpütz und einer noch zu schaffenden
Kindertagesstätte. Alle vorhandenen Einrichtungen haben erheblichen Sanierungs-
oder Erweiterungsbedarf.
Der
Bildungsverbund hat das Ziel, die Bildungschancen der Kinder, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen zu verbessern. Dieses Ziel wird in der
Kooperationsvereinbarung näher detailliert. Um die Ziele der
Kooperationsvereinbarung erreichen zu können, bedarf es der baulichen Umsetzung
im Rahmen einer pädagogisch sinnvollen Architektur. Die Einrichtungen wollen
institutionsübergreifend zusammenarbeiten und sich dem Stadtteil öffnen, ihn in
die inhaltliche Gestaltung und räumlichen Nutzung der entstehenden Bildungslandschaft
einbeziehen und Kooperationsmöglichkeiten anbieten.
Ein offen
angelegter Planungsprozess mit Akteuren der Bildungseinrichtungen, Kindern und
Jugendlichen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Lokalpolitik führte im
Ergebnis zu dem städtebaulichen Entwurf des Architektenteams feld 72/PlanSinn,
Österreich. Ziel ist es, das Ergebnis der Entwurfsplanung in einem
vertrauensvollen Diskurs mit der Öffentlichkeit zu beraten weiter zu
entwickeln. Hierzu soll ein Anwohnerbeirat eingesetzt werden.
0. Rahmenplanungsgebiet
Das engere
Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Gereonsmühlengasse, die
Kyotostraße, den Kümpchenshof, den Hansaring, die Ritterstraße, den
Gereonswall, die Vogteistraße und den Klingelpütz.
1. Aufgaben des Beirates
(1) Der
Beirat berät die Bezirksvertretung Innenstadt und den
Stadtentwicklungsausschuss die Fachausschüsse in Fragen, die mit der
weiteren Entwicklung der Rahmenplanung für die Bildungslandschaft Altstadt-Nord
zusammenhängen. Ziel ist, auf der Grundlage des von der Jury zur
Weiterbearbeitung empfohlenen Wettbewerbsbeitrags von feld 72/PlanSinn
Vorschläge für die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans zu
formulieren. Eine wesentliche Aufgabe ist, die Empfehlungen derJury umzusetzen
und u. a. Alternativen für "Mensa und Werkstätten" zu untersuchen und
die Lernorte der jetzigen Hauptschule kompakter zu organisieren.
Dabei ist
von hoher Bedeutung, die Qualität des Parks zu sichern, Beeinträchtigungen des
Charakters des Parks zu minimieren und
das Projekt ohne Eingriff in das bestehende Grün zu realisieren. Eingriffe
in das Grün sind möglichst zu vermeiden und, soweit unvermeidbar, auf
das notwendige Minimum zu reduzieren. Der Freiraumgestaltung wird besonderer
Wert beigemessen. Dies gilt sowohl für den Hansapark als auch für den
Klingelpützpark sowie die Vernetzung der Grünrume mit der umliegenden Bebauung.
Der Rahmenplan soll die Leitlinien der weiteren städtebaulichen Entwicklung
darstellen, der die baulichen Ergänzungen für die Bildungseinrichtungen ermöglicht
und die Grünflächen in ihrer Funktion und Qualität stärkt. Die
Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich auf die Zuständigkeiten der
Bezirksvertretung im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen
Weiterentwicklung der genannten Rahmenplanung.
(2) Der
Beirat kann jährlich für insgesamt vier Sitzungen eine bis zu dreistündige,
unabhängige Fachmoderation inkl. Vorbereitung in Anspruch nehmen.
2. Zusammensetzung des Beirates
(1) Der Beirat
besteht aus zehn stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, die von der
Bezirksvertretung Innenstadt berufen werden. für die Dauer einer
Legislaturperiode gewählt werden. Fünf Vertreter aus der Verbundeinrichtunge. Die übrigen
stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den Bereichen der gesellschaftlichen
Gruppen (Bewohner, Bürgervereinigungen, gewerblich-produzierende Unternehmen,
Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer/Projektentwickler) kommen. Eine
Gruppenbindung ist nicht zwingend.
(2) Die
Beiratsmitgliederwerden persönlich berufen. Jedes Beiratsmitglied erhält, durch
die Bezirksvertretung gewählt, eine/n persönlichen Vertreter/in für den
Abwesenheitsfall (im Falle der Verhinderung oder im Fall eines Ausscheidens).
(3)
Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder
in direkter Nachbarschaft wohnen oder (schulpflichtige) Kinder haben oder eine
Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder Grundeigentum besitzen. Die übrigen
Mitglieder müssen in dem betroffenen Stadtteil Altstadt/Nord wohnen oder
(schulpflichtige) Kinder haben.
(4) (bleibt
bestehen) Dem Beirat gehören außerdem
nicht stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter der Projektleitung der
Bildungslandschaft Altstadt-Nord an.
3. Vorsitz
(1) Die
stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode
die Dauer der Projektphase Planungsphase aus ihrer Mitte über den Vorsitz und die
Stellvertretung.
(2) Die/der
Vorsitzende leitet die Sitzungen des Beirates. Sie/er kann nur von der/dem
stellvertretenden Vorsitzenden vertreten werden.
4.Dauer
Der Beirat
wird für die Dauer der Projektphase gewählt. einer Amtszeit der
Bezirksvertretung der Planungsphase gewählt. Die Wiederwahl ist
zulässig.
5. Einberufung und Tagesordnung
(1) Der
Beirat tagt nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr viermal im Jahr. Er
tagt uneingeschränkt öffentlich. Die Beiratssitzungen finden im Stadtbezirk
Innenstadt statt. Die konstituierende Sitzung findet im Bezirksrathaus
Innenstadt auf Einladung des Bezirksbürgermeisters statt. Eingeladen wird mit
dem Entwurf einer Tagesordnung durch die/den Vorsitzende/n.
(2) Die
Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates haben hat die Möglichkeit, dem Beirat
Tagesordnungspunkte vorzuschlagen. In die
Tagesordnung der Beiratssitzungen soll der regelmäßige Tagesordnungspunkt
"Bericht aus der Bezirksvertretung" aufgenommen werden.
6. Abstimmungen und Meinungsbildung
Zu den
Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates
hergestellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter
für die Bezirksvertretung Innenstadt und
die Fachausschüsse.
7. Bürgerfragestunde
Zu Beginn
jeder Sitzung des Beirates eröffnet der/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde.
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit,
Fragen, die
die Umsetzung der Rahmenplanung betreffen, mündlich vorzutragen. Die
Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeitstunde begrenzt und kann von der/dem
Vorsitzenden verlängert werden.
8. Geschäftsführung
Die
Geschäftsführung des Beirates wird vom Stadtplanungsamt in Zusammen-
arbeit
mit der Projektleitung der Bildungslandschaft Altstadt-Nord wahrgenommen (Beschlusscontrolling). Neben
den nach Erfordernis der Tagesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen
nach Bedarf auch Mitglieder der Projektsteuerung an den Beiratssitzungen teil.
Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die Beiratssitzungen
wird vom sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und der
Bezirksvertretung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Ausschuss
Schule und Weiterbildung als Mitteilung zur Kenntnis vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion pro Köln,
der Fraktion Die Linke.Köln sowie gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Dr.
Müser (Kölner Bürger Bündnis), Frau May (Einzelmandatsträgerin) und des
Oberbürgermeisters abgelehnt.
II. Beschluss
gemäß Empfehlung des Ausschusses Schule und Weiterbildung
vom 01.12.2008:
- Der Rat beschließt,
zur Begleitung des Projektes "Bildungslandschaft Altstadt-Nord"
einen Planungsbeirat einzuberufen, der die Bezirksvertretung Innenstadt
berät und den Fachausschüssen gegenüber regelmäßig Bericht erstattet. Die
Zuständigkeit des Beirats beschränkt sich auf die Zuständigkeiten der
Bezirksvertretung im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen
Weiterentwicklung der Rahmenplanung.
In der gesamten Vorlage ist das Wort
„Anwohnerbeirat“ zu ändern in „Planungsbeirat“.
Die Geschäftordnung ist entsprechend
zu ändern.
Der Beirat soll unter
Berücksichtigung dieser Änderungen nach der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung einberufen werden;
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die
Arbeit des Beirats vorzubereiten und die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit
der Projektleitung der Bildungslandschaft Altstadt-Nord zu übernehmen. Es
stehen im Haushaltsjahr 2009 Mittel für eine externe Fachmoderation von
insgesamt vier bis zu dreistündigen Sitzungen im Teilergebnisplan
0901-Stadtplanung und –entwicklung, Zeile 13-Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen des Doppelhaushalts 2008/2009 bereit. Für Moderation und
Sachkosten werden ca. 30.000 € benötigt. Die Finanzierung der Aufwendungen für
die Jahre 2010 bis 2012 richtet sich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltplans.
Des Weiteren beschließt der Rat die Beschlussvorlage „Bildungslandschaft
Altstadt-Nord in Köln Altstadt/Nord“ wie folgt anzupassen:
- Zu Seite 3
der Beschlussvorlage Absatz „Anwohnerbeirat“ letzter Satz: „Soll der
Beirat…die Geschäftsordnung angepasst.“ Der Satz ist ersatzlos zu
streichen.
- Zu Seite 3
der Beschlussvorlage Absatz „Anwohnerbeirat“ 2. Absatz: ist wie folgt zu
ändern: „Der Beirat besteht aus 10 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern
(jeweils fünf aus der Verbundgemeinschaft und fünf aus der Bürgerschaft),
die von der Bezirksvertretung Innenstadt für die Dauer der Planungsphase
berufen werden. Der Beirat tagt nach Bedarf. Die Sitzungen sind
öffentlich.
Die Geschäftsordnung des Beirates ist wie
folgt zu ändern:
- Zu 1 (1)
erster Satz: „Der Beirat berät…“ ist zu ändern in „Der Beirat berät die
Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates in Fragen, ….“
- Zu 1 (1)
fünfter Satz: Dieser Satz wird verkürzt auf „Eingriffe in das Grün sind
möglichst zu vermeiden.“
- Zu 2 (1) Der
gesamte Absatz wird geändert in: „Der Beirat besteht aus 10
stimmberechtigten Mitgliedern und 10 Vertreterinnen/Vertretern, die von
der Bezirksvertretung Innenstadt für die Dauer der Planungsphase berufen
werden, wobei von den 10 stimmberechtigten Mitgliedern jeweils fünf aus
der Verbundgemeinschaft und fünf aus der Bürgerschaft vorgeschlagen
werden.
- Zu 2 (4) Der
Satz wird wie folgt ergänzt: „ Dem Beirat gehören …der Bildungslandschaft
Altstadt-Nord und der Verwaltung an.“
- Zu 3 (1) Die
Wörter „eine Legislaturperiode“ werden ersetzt durch „die Planungsphase“.
- Zu 4 Der
erste Satz wird geändert in „Der Beirat wird für die Dauer der
Planungsphase berufen.“ Der Satz „Die Wiederwahl ist zulässig.“ wird
ersatzlos gestrichen.
- Zu 5 (1) 1.
Satz: Der Satz wird geändert in „Der Beirat tagt nach Bedarf.“
- Zu 5 (2) Der
erste Satz wird wie folgt geändert: Die Bezirksvertretung und die
Fachausschüsse des Rates haben die Möglichkeit, dem Beirat Tagesordnungspunkte
vorzuschlagen. Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen.
- Zu 6 Der
zweite Satz wird erweitert: „…für die Bezirksvertretung und die
Fachausschüsse.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der FDP-Fraktion sowie der Stimme von Ratsmitglied Herrn Dr.
Müser (Kölner Bürger Bündnis) und bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion sowie
des Oberbürgermeisters zugestimmt.