Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt vom 11.12.2008:

 

 

Einrichtung eines Anwohnerbeirates zur Begleitung der weiteren Planung

Der Rat

1.      beschließt, zur Begleitung des Projektes "Bildungslandschaft Altstadt-Nord" einen

Planungsbeirat einzuberufen, der die Bezirksvertretung Innenstadt berät und den Fachausschüssen gegenüber regelmäßig Bericht erstattet. Die Zuständigkeit des Beirats beschränkt sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretung im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Rahmenplanung und deren Umsetzung. Für eine weitere Begleitung zur Umsetzung des Projektes ist die Geschäftsordnung dann zu gegebenem Zeitpunkt über die Dauer der Rahmenplanung hinaus anzupassen. Der Beirat soll nach der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung einberufen werden;   

2.      beauftragt die Verwaltung, die Arbeit des Beirats vorzubereiten und die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der Projektleitung der Bildungslandschaft Altstadt-Nord zu übernehmen. Es stehen im Haushaltsjahr 2009 Mittel für eine externe Fachmoderation von insgesamt vier bis zu dreistündigen Sitzungen im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung und -entwicklung, Zeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Doppelhaushalts 2008/2009 bereit. Für Moderation und Sachkosten werden ca. 30.000 € benötigt. Die Finanzierung der Aufwendungen für die Jahre 2010 bis 2012 richtet sich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltplans.

 

Anwohnerbeirat

Der Planungsbeirat soll die Bezirksvertretung Innenstadt zunächst bei der weiteren Entwicklung der Rahmenplanung beraten und den Fachausschüssen gegenüber regelmäßig zu dem Stand des Verfahrens Bericht erstatten. Soll der Beirat über die Dau-er der Rahmenplanung hinaus das Projekt begleiten, so wird die Geschäftsordnung angepasst.  Der Beirat besteht aus zehn stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, die von der Bezirksvertretung Innenstadt benannt werden. Fünf Vertreter aus der Bürgerschaft und fünf aus den Verbundeinrichtungen.

 

Der Planungsbeirat wird für die Dauer der- Planungs und Realisierungsphase gegründet. Der Beirat tagt nach Bedarf, jedoch mindestens 1 mal pro Jahr.

Die Geschäftsordnung des Anwohnerbeirates ist als Anlage beigefügt.

 

ANLAGE

GESCHÄFTSORDNUNG DES BEIRATS

 

PRÄAMBEL

 

Die Bildungslandschaft Altstadt-Nord ist ein Bildungsverbund, dessen Bildungseinrichtungen miteinander sowie mit der Stadt Köln und den Montag-Stiftungen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben. Der Verbund besteht aus den Einrichtungen Grund- und Hauptschule Gereonswall, Abendgymnasium Gereonsmühlengasse, Jugendeinrichtung KSJ-Tower, Hansagymnasium, Jugendfreizeitanlage Klingelpütz und einer noch zu schaffenden Kindertagesstätte. Alle vorhandenen Einrichtungen haben erheblichen Sanierungs- oder Erweiterungsbedarf.

Der Bildungsverbund hat das Ziel, die Bildungschancen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern. Dieses Ziel wird in der Kooperationsvereinbarung näher detailliert. Um die Ziele der Kooperationsvereinbarung erreichen zu können, bedarf es der baulichen Umsetzung im Rahmen einer pädagogisch sinnvollen Architektur. Die Einrichtungen wollen institutionsübergreifend zusammenarbeiten und sich dem Stadtteil öffnen, ihn in die inhaltliche Gestaltung und räumlichen Nutzung der entstehenden Bildungslandschaft einbeziehen und Kooperationsmöglichkeiten anbieten.

Ein offen angelegter Planungsprozess mit Akteuren der Bildungseinrichtungen, Kindern und Jugendlichen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Lokalpolitik führte im Ergebnis zu dem städtebaulichen Entwurf des Architektenteams feld 72/PlanSinn, Österreich. Ziel ist es, das Ergebnis der Entwurfsplanung in einem vertrauensvollen Diskurs mit der Öffentlichkeit zu beraten weiter zu entwickeln. Hierzu soll ein Anwohnerbeirat eingesetzt werden.

 

0.   Rahmenplanungsgebiet

Das engere Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Gereonsmühlengasse, die Kyotostraße, den Kümpchenshof, den Hansaring, die Ritterstraße, den Gereonswall, die Vogteistraße und den Klingelpütz.

 

1.    Aufgaben des Beirates

(1) Der Beirat berät die Bezirksvertretung Innenstadt und den Stadtentwicklungsausschuss die Fachausschüsse in Fragen, die mit der weiteren Entwicklung der Rahmenplanung für die Bildungslandschaft Altstadt-Nord zusammenhängen. Ziel ist, auf der Grundlage des von der Jury zur Weiterbearbeitung empfohlenen Wettbewerbsbeitrags von feld 72/PlanSinn Vorschläge für die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans zu formulieren. Eine wesentliche Aufgabe ist, die Empfehlungen derJury umzusetzen und u. a. Alternativen für "Mensa und Werkstätten" zu untersuchen und die Lernorte der jetzigen Hauptschule kompakter zu organisieren.

Dabei ist von hoher Bedeutung, die Qualität des Parks zu sichern, Beeinträchtigungen des Charakters des Parks zu minimieren  und das Projekt ohne Eingriff in das bestehende Grün zu realisieren. Eingriffe in das Grün sind möglichst zu vermeiden und, soweit unvermeidbar, auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Der Freiraumgestaltung wird besonderer Wert beigemessen. Dies gilt sowohl für den Hansapark als auch für den Klingelpützpark sowie die Vernetzung der Grünrume mit der umliegenden Bebauung. Der Rahmenplan soll die Leitlinien der weiteren städtebaulichen Entwicklung darstellen, der die baulichen Ergänzungen für die Bildungseinrichtungen ermöglicht und die Grünflächen in ihrer Funktion und Qualität stärkt. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretung im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Weiterentwicklung der genannten Rahmenplanung.

(2) Der Beirat kann jährlich für insgesamt vier Sitzungen eine bis zu dreistündige, unabhängige Fachmoderation inkl. Vorbereitung in Anspruch nehmen.

 

2.   Zusammensetzung des Beirates

(1) Der Beirat besteht aus zehn stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, die von der Bezirksvertretung Innenstadt berufen werden. für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt werden. Fünf Vertreter aus der  Verbundeinrichtunge. Die übrigen stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen (Bewohner, Bürgervereinigungen, gewerblich-produzierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer/Projektentwickler) kommen. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend.    

(2) Die Beiratsmitgliederwerden persönlich berufen. Jedes Beiratsmitglied erhält, durch die Bezirksvertretung gewählt, eine/n persönlichen Vertreter/in für den Abwesenheitsfall (im Falle der Verhinderung oder im Fall eines Ausscheidens).

(3) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direkter Nachbarschaft wohnen oder (schulpflichtige) Kinder haben oder eine Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder Grundeigentum besitzen. Die übrigen Mitglieder müssen in dem betroffenen Stadtteil Altstadt/Nord wohnen oder (schulpflichtige) Kinder haben.

(4) (bleibt bestehen)  Dem Beirat gehören außerdem nicht stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter der Projektleitung der Bildungslandschaft Altstadt-Nord an.

 

3.    Vorsitz

(1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode die Dauer der Projektphase Planungsphase  aus ihrer Mitte über den Vorsitz und die Stellvertretung.

(2) Die/der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Beirates. Sie/er kann nur von der/dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten werden.

 

4.Dauer

 

Der Beirat wird für die Dauer der Projektphase gewählt. einer Amtszeit der Bezirksvertretung der Planungsphase gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.

 

5.    Einberufung und Tagesordnung

(1) Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr viermal im Jahr. Er tagt uneingeschränkt öffentlich. Die Beiratssitzungen finden im Stadtbezirk Innenstadt statt. Die konstituierende Sitzung findet im Bezirksrathaus Innenstadt auf Einladung des Bezirksbürgermeisters statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch die/den Vorsitzende/n.

(2) Die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates haben  hat die Möglichkeit, dem Beirat Tagesordnungspunkte vorzuschlagen. In die Tagesordnung der Beiratssitzungen soll der regelmäßige Tagesordnungspunkt "Bericht aus der Bezirksvertretung" aufgenommen werden.

 

6.   Abstimmungen und Meinungsbildung

Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates hergestellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die Bezirksvertretung  Innenstadt und die Fachausschüsse.

 

7.    Bürgerfragestunde     

Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröffnet der/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit,

Fragen, die die Umsetzung der Rahmenplanung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeitstunde begrenzt und kann von der/dem Vorsitzenden verlängert werden.

8.   Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Stadtplanungsamt in Zusammen-

arbeit mit der Projektleitung der Bildungslandschaft Altstadt-Nord wahrgenommen (Beschlusscontrolling). Neben den nach Erfordernis der Tagesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen nach Bedarf auch Mitglieder der Projektsteuerung an den Beiratssitzungen teil. Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die Beiratssitzungen wird vom sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und der Bezirksvertretung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Ausschuss Schule und Weiterbildung als Mitteilung zur Kenntnis vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke.Köln sowie gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Dr. Müser (Kölner Bürger Bündnis), Frau May (Einzelmandatsträgerin) und des Oberbürgermeisters abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Schule und Weiterbildung

    vom 01.12.2008:

 

  1. Der Rat beschließt, zur Begleitung des Projektes "Bildungslandschaft Altstadt-Nord" einen Planungsbeirat einzuberufen, der die Bezirksvertretung Innenstadt berät und den Fachausschüssen gegenüber regelmäßig Bericht erstattet. Die Zuständigkeit des Beirats beschränkt sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretung im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Rahmenplanung.

 

            In der gesamten Vorlage ist das Wort „Anwohnerbeirat“ zu ändern in „Planungsbeirat“.

 

            Die Geschäftordnung ist entsprechend zu ändern.

 

            Der Beirat soll unter Berücksichtigung dieser Änderungen nach der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung einberufen werden;

 

 

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Arbeit des Beirats vorzubereiten und die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der Projektleitung der Bildungslandschaft Altstadt-Nord zu übernehmen. Es stehen im Haushaltsjahr 2009 Mittel für eine externe Fachmoderation von insgesamt vier bis zu dreistündigen Sitzungen im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung und –entwicklung, Zeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Doppelhaushalts 2008/2009 bereit. Für Moderation und Sachkosten werden ca. 30.000 € benötigt. Die Finanzierung der Aufwendungen für die Jahre 2010 bis 2012 richtet sich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltplans.

 

 

Des Weiteren beschließt der Rat die Beschlussvorlage „Bildungslandschaft Altstadt-Nord in Köln Altstadt/Nord“ wie folgt anzupassen:

 

  • Zu Seite 3 der Beschlussvorlage Absatz „Anwohnerbeirat“ letzter Satz: „Soll der Beirat…die Geschäftsordnung angepasst.“ Der Satz ist ersatzlos zu streichen.

 

  • Zu Seite 3 der Beschlussvorlage Absatz „Anwohnerbeirat“ 2. Absatz: ist wie folgt zu ändern: „Der Beirat besteht aus 10 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern (jeweils fünf aus der Verbundgemeinschaft und fünf aus der Bürgerschaft), die von der Bezirksvertretung Innenstadt für die Dauer der Planungsphase berufen werden. Der Beirat tagt nach Bedarf. Die Sitzungen sind öffentlich.

 

Die Geschäftsordnung des Beirates ist wie folgt zu ändern:

 

  • Zu 1 (1) erster Satz: „Der Beirat berät…“ ist zu ändern in „Der Beirat berät die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates in Fragen, ….“

 

  • Zu 1 (1) fünfter Satz: Dieser Satz wird verkürzt auf „Eingriffe in das Grün sind möglichst zu vermeiden.“

 

  • Zu 2 (1) Der gesamte Absatz wird geändert in: „Der Beirat besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern und 10 Vertreterinnen/Vertretern, die von der Bezirksvertretung Innenstadt für die Dauer der Planungsphase berufen werden, wobei von den 10 stimmberechtigten Mitgliedern jeweils fünf aus der Verbundgemeinschaft und fünf aus der Bürgerschaft vorgeschlagen werden.

 

  • Zu 2 (4) Der Satz wird wie folgt ergänzt: „ Dem Beirat gehören …der Bildungslandschaft Altstadt-Nord und der Verwaltung an.“

 

  • Zu 3 (1) Die Wörter „eine Legislaturperiode“ werden ersetzt durch „die Planungsphase“.

 

  • Zu 4 Der erste Satz wird geändert in „Der Beirat wird für die Dauer der Planungsphase berufen.“ Der Satz „Die Wiederwahl ist zulässig.“ wird ersatzlos gestrichen.

 

  • Zu 5 (1) 1. Satz: Der Satz wird geändert in „Der Beirat tagt nach Bedarf.“

 

  • Zu 5 (2) Der erste Satz wird wie folgt geändert: Die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates haben die Möglichkeit, dem Beirat Tagesordnungspunkte vorzuschlagen. Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen.

 

  • Zu 6 Der zweite Satz wird erweitert: „…für die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion sowie der Stimme von Ratsmitglied Herrn Dr. Müser (Kölner Bürger Bündnis) und bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion sowie des Oberbürgermeisters zugestimmt.