geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, unter Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen Änderung, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61439/04 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet südlich der Eichenstraße und östlich der Tannenstraße sowie für das Grundstück des ehemaligen belgischen Supermarktes in Köln-Junkersdorf —Arbeitstitel: 1. Änderung Waldsiedlung in Köln-Junkersdorf— einzuleiten;
2. den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Die in Anlage 2 der
Vorlage unter Punkt 3. („Planänderung“), 3. Absatz, festgelegten Grundflächen
der Baufelder (14 m x 12 m östlich der Tannenstraße bzw. 16 m x 12 m südlich
der Eichenstraße) werden geändert in 14 m x 14 m (östlich der Tannenstraße)
bzw. in 16 x 14 m (südlich der Eichenstraße).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.