Beschluss:
- Die Bezirksvertretung Porz
veranschlagt nach § 37 (3) Go NW aus ihren bezirks-orientierten Mitteln
2008, die alle gegenseitig deckungsfähig sind, unter Beachtung der
haushaltsrechtlichen Bestimmungen wie folgt Bezirksvertretungs-Zuschüsse,
die nicht auf andere Fördergelder angerechnet, d.h. sich nicht
fördermindernd auswirken dürfen gemäß beigefügter Liste.
- Grundsätzlich ist zur Auszahlung ein
Kostennachweis / Beleg vorzulegen. Bei Vorauskasse ist ein
Kostenvoranschlag mit Zusicherung der ordnungsgemäßen Verwendung der
Mittel durch Unterschrift von 2 Vorstandsmitgliedern sicherzustellen.
- Im Regelfall handelt es sich bei den
bezirksorientierten Mitteln lediglich um
einen Zuschuss. Eigenmittel sind vom Zuschussnehmer einzubringen.
- Aus der Bewilligung von
bezirksorientierten Mitteln ist kein Folgerecht auf diese in den nächsten
Jahren ableitbar.
- Grundsätzlich werden nicht gefördert:
Ø Auslandsreisen
Ø Verpflegungen
Ø Abschlussfahrten / Klassenfahrten
- Grundsätzlich wird nur 1 Maßnahme /
Projekt pro Antrag stellende Institution und Jahr bewilligt.
- Es werden folgende Maßnahmen beschlossen:
Ø KG Rut-Weiß Löstige Langeler e.V.
Ø erhält 670 EURO (Antrag vom 18.11.2008)
Ø Amt für Kinderinteressen
Spielplatz Grengel Akazienweg
erhält 670 EURO (Antrag vom 25.11.2008)
Ø ev. Kirchengemeinde Porz
erhält 200 EURO (Antrag vom 24.11.2008)
Ø Junggesellenverein Libur e.V.
erhält 200 EURO (Antrag vom 24.11.2008)
Ø Restaurierung von Wegekreuzen
Bürgervereinigung Ensen-Westhoven
erhält 1.000 EURO für das Kreuz Ecke Gilgaustraße/KölnerStr. (Antrag vom
1.12.2008)
Bürgerverein Wahn, Wahnheide und Lind
erhält 1.000 EURO für das Kreuz „Am Linder Kreuz“ (Antrag vom 1.12.2008)
Ø Anschaffung von Bänken (für Umfeld Rathaus
Porz)
Die Kölner Grün Stiftung gGmbH
erhält 9.200 EURO
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen