Nachtrag: 01.12.2008

Antrag:

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Bezirksvertretung Porz veranschlagt nach § 37 (3) Go NW aus ihren bezirks-orientierten Mitteln 2008, die alle gegenseitig deckungsfähig sind, unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen wie folgt Bezirksvertretungs-Zuschüsse, die nicht auf andere Fördergelder angerechnet, d.h. sich nicht fördermindernd auswirken dürfen gemäß beigefügter Liste.

  1. Grundsätzlich ist zur Auszahlung ein Kostennachweis / Beleg vorzulegen. Bei Vorauskasse ist ein Kostenvoranschlag mit Zusicherung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel durch Unterschrift von 2 Vorstandsmitgliedern sicherzustellen.

  1. Im Regelfall handelt es sich bei den bezirksorientierten Mitteln lediglich um
    einen Zuschuss. Eigenmittel sind vom Zuschussnehmer einzubringen.

  1. Aus der Bewilligung von bezirksorientierten Mitteln ist kein Folgerecht auf diese in den nächsten Jahren ableitbar.

  1. Grundsätzlich werden nicht gefördert:

Ø Auslandsreisen

Ø Verpflegungen

Ø Abschlussfahrten / Klassenfahrten

  1. Grundsätzlich wird nur 1 Maßnahme / Projekt pro Antrag stellende Institution und Jahr bewilligt.

  1. Es werden folgende Maßnahmen beschlossen:

Ø KG Rut-Weiß Löstige Langeler e.V.

Ø erhält 670 EURO (Antrag vom 18.11.2008)

Ø Amt für Kinderinteressen
Spielplatz Grengel Akazienweg
erhält 670 EURO (Antrag vom 25.11.2008)

Ø ev. Kirchengemeinde Porz
erhält 200 EURO (Antrag vom 24.11.2008)

Ø Junggesellenverein Libur e.V.
erhält 200 EURO (Antrag vom 24.11.2008)

Ø Restaurierung von Wegekreuzen
Bürgervereinigung Ensen-Westhoven

erhält 1.000 EURO  für das Kreuz Ecke Gilgaustraße/KölnerStr. (Antrag vom 1.12.2008)
Bürgerverein Wahn, Wahnheide und Lind
erhält 1.000 EURO  für das Kreuz „Am Linder Kreuz“  (Antrag vom 1.12.2008)

Ø Anschaffung von Bänken (für Umfeld Rathaus Porz)
Die Kölner Grün Stiftung gGmbH
erhält 9.200 EURO 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen