Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert.

1. Der Rat nimmt die Standortuntersuchung zum Deutzer Hafen zur Kenntnis. Er beschließt, dass der Deutzer Hafen ab dem Jahre 2015 für Wohnen, Dienstleistungen, Kreativnutzung und Gastronomie umgenutzt wird.

2. Zur Konkretisierung dieses Zieles und der dafür nötigen Zeit-Maßnahmen-Planung wird die Verwaltung beauftragt, bis Mai 2009 eine Planungswerkstatt mit Zuladung ausgewiesener Experten aus den Bereichen Bürostandortentwicklung, Wohnungswirtschaft, Kreativwirtschaft, Stadtentwicklung/Städtebau und Hochwasserschutz durchzuführen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung der vorgenannten Planungswerkstatt zu schaffen.

4. Die Verwaltung wird zur Umsetzung dieses Beschlusses aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel der Hafenumnutzung entsprechen und eine möglichst schnelle Realisierung befördern.

5. Die Verwaltung wird alle möglichen städtebaulichen Instrumente (Bebauungsplan, Sanierungssatzung, Entwicklungssatzung) nutzen, um bis zum Zeitpunkt der Umnutzung entwicklungshemmende bauliche Maßnahmen Dritter zu verhindern. Dabei soll mit einer zeitlich befristeten Festsetzung gemäß §9 Abs. 2 BauGB die heutige Hafennutzung planungsrechtlich bis 2015 gesichert werden.

6. Die Verwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den privaten Eigentümern auf dem Gelände über eine zukünftige gemeinsame Entwicklung des Areals zu führen, damit auch die privaten Partner keinerlei Vertragsbindungen über das Jahr 2015 hinaus eingehen und gemeinsam an einem Konzept für die Nachnutzung gearbeitet wird. Ziel ist ein städtebaulicher Vertrag (§11 BauGB) mit gemeinsam definierten Entwicklungszielen.

7. Die Verwaltung wird aufgefordert, den im Deutzer Hafen angesiedelten Unternehmen gemeinsam mit der HGK Alternativstandorte möglichst auf Kölner Stadtgebiet oder in der Region anzubieten, um die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft zu erhalten.

8. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in den Aufsichtsgremien der Stadtwerke werden angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke bei der HGK und der RheinEnergie erwirkt, eine entsprechende Beschlusslage der Gesellschaften zur Umnutzung des Deutzer Hafens, zur Miet- und Pachtvertragspolitik und zum notwendigen Grunderwerb herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Wirtschaftsausschuss, die Bezirksvertretung Innenstadt, den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün, den Ausschuss Bauen und Wohnen sowie den Verkehrsausschuss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.