Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert.
1. Der Rat nimmt die
Standortuntersuchung zum Deutzer Hafen zur Kenntnis. Er beschließt, dass der Deutzer Hafen ab dem Jahre 2015 für
Wohnen, Dienstleistungen, Kreativnutzung und Gastronomie umgenutzt wird.
2. Zur Konkretisierung dieses
Zieles und der dafür nötigen Zeit-Maßnahmen-Planung wird die Verwaltung
beauftragt, bis Mai 2009 eine Planungswerkstatt mit Zuladung ausgewiesener Experten
aus den Bereichen Bürostandortentwicklung, Wohnungswirtschaft, Kreativwirtschaft,
Stadtentwicklung/Städtebau und Hochwasserschutz
durchzuführen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die organisatorischen und
finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung der vorgenannten
Planungswerkstatt zu schaffen.
4. Die Verwaltung wird zur Umsetzung dieses
Beschlusses aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel der
Hafenumnutzung entsprechen und eine möglichst schnelle Realisierung befördern.
5. Die Verwaltung wird alle möglichen
städtebaulichen Instrumente (Bebauungsplan, Sanierungssatzung,
Entwicklungssatzung) nutzen, um bis zum Zeitpunkt der Umnutzung entwicklungshemmende
bauliche Maßnahmen Dritter zu verhindern. Dabei soll mit einer zeitlich
befristeten Festsetzung gemäß §9 Abs. 2 BauGB die heutige Hafennutzung planungsrechtlich
bis 2015 gesichert werden.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert,
Gespräche mit den privaten Eigentümern auf dem Gelände über eine zukünftige
gemeinsame Entwicklung des Areals zu führen, damit auch die privaten Partner
keinerlei Vertragsbindungen über das Jahr 2015 hinaus eingehen und gemeinsam an
einem Konzept für die Nachnutzung gearbeitet wird. Ziel ist ein städtebaulicher
Vertrag (§11 BauGB) mit gemeinsam definierten Entwicklungszielen.
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, den im
Deutzer Hafen angesiedelten Unternehmen gemeinsam mit der HGK
Alternativstandorte möglichst auf Kölner Stadtgebiet oder in der Region
anzubieten, um die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft zu erhalten.
8. Die Vertreterinnen und Vertreter der
Stadt Köln in den Aufsichtsgremien der Stadtwerke werden angewiesen, dafür
Sorge zu tragen, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke bei der HGK und der
RheinEnergie erwirkt, eine entsprechende Beschlusslage der Gesellschaften zur
Umnutzung des Deutzer Hafens, zur Miet- und Pachtvertragspolitik und zum
notwendigen Grunderwerb herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Wirtschaftsausschuss, die Bezirksvertretung Innenstadt, den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün, den Ausschuss Bauen und Wohnen sowie den Verkehrsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.