Zunächst erläutert
Herr Uckermann die Intention der Antragstellung und erläutert aus seiner Sicht
die Vor- und Nachteile, die für eine Sanierung bzw. für einen Neubau sprechen.
Mit Blick auf die hohen Kosten bittet Herr Uckermann die Verwaltung ergänzend
zur Antragstellung, inwieweit eine Finanzierung über das aktuell zur Diskussion
stehende Konjunkturprogramm in Frage kommt.
Im Anschluss an die Ausführungen fordert RM Wolf eine
Zuhörerin aus dem Publikum auf, das Filmen der Sitzung zu unterlassen!
Herr Sanden weist einleitend
auf die permanenten Informationen hin, die die Verwaltung in Sachen
Hallenzustand in der Vergangenheit geliefert hat. Nach einer zunächst groben
Kostenschätzung liegt inzwischen eine Kostenermittlung nach DIN 276 in Höhe von
3,2 -3.3 Millionen € ab. Die Kostenermittlung befindet sich derzeit zur Prüfung
beim Rechnungsprüfungsamt. Der noch ausstehende Prüfbescheid wird auch das
Thema Sanierung oder Neubau beinhalten. Die Verwaltung bemüht sich um eine
Finanzierung, auch im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm. Es ist
selbstverständlich, dass die Vereine informiert und bei der
Entscheidungsfindung eingebunden werden.
Der Ansicht von RM
Wolf, dass der Antrag nach den Ausführungen der Verwaltung als erledigt
anzusehen ist, wird interfraktionell gefolgt.
Herr Uckermann
äußert sich kritisch über die Art, wie bisher mit offensichtlichen Schäden an
der Bausubstanz umgegangen wurde und bedauert, dass kein Vertreter der
Gebäudewirtschaft anwesend ist. Er kündigt an, in ähnlich gelagerten Fällen
weitere Anträge zu stellen.
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt
1. dem
Sportausschuss ein Konzept vorzulegen über die Sanierung der Sporthalle
auf der Hugo-Eckener-Str. in Bocklemünd;
2. dem
Sportausschuss ein alternatives Konzept vorzulegen über einen möglichen
Neubau der Sporthalle auf der Hugo-Eckener-Str. in Bocklemünd
einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse auch im Vergleich zu einer
Generalsanierung dieses Gebäudekomplexes;
3. die
dort ansässigen Sportvereine und den Stadtbezirkssportverband Ehrenfeld in die
zukünftige Planungs-Überlegungen umfassend und zeitnah mit ein zu beziehen;
4.
schon frühzeitig sicherzustellen das
die Vereine mit ihren Hallenzeiten gegebenenfalls auch in anderen Stadtbezirken
untergebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
Nach Vortrag der
Verwaltung wird der Antrag einstimmig als erledigt betrachtet.