Beschluss:

 

1.        Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.

2.        Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.

4.        Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.