Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt
zu beschließen:
Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2009 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Finanzplan 2009 erforderlich ist, wird auf EUR 161,8 Mio. festgesetzt.
Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2010 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 11,5 Mio. ermächtigt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird unverändert auf EUR 25,0 Mio. festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen FDP-Fraktion