Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen nordwestlich der bebauten Grundstücke an der Jakob-Schupp-Straße Hausnrn. 6 - 20/Iltisstraße Hausnr. 135, Iltisstraße, Äußere Kanalstraße Hausnrn. 278 - 288 und der öffentlichen Grünfläche (Parkanlage) im Südwesten in Köln-Neuehrenfeld –Arbeitstitel: Äußere Kanalstraße/Iltisstraße in Köln-Neuehrenfeld– einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung für Geschosswohnungsbau in III-, IV-, V- und VI-geschossiger Bauweise mit ca. 200 Wohnungen mit privater innerer Erschließung und Tiefgarage festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.
Der
Investor möchte in jedem Fall bei der weiteren Planung barrierefreies Wohnen
mit berücksichtigen. 25 % des Wohnraums soll öffentlich gefördert werden.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage inklusive des Ergänzungsantrages mehrheitlich mit 14 Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Die Linke.Köln-Fraktion, FDP) gegen 2 Stimmen (Fraktion pro Köln) zu. Bezirksvertreter Kienitz (CDU-Fraktion) nimmt an der Abstimmung nicht teil.