ergänzter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich zwischen der Brauweilerstraße, der Kölner Straße und dem Odemshof in Köln-Lövenich –Arbeitstitel: Odemshof in Köln-Lövenich– im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung eines eingeschossigen Lebensmittelmarktes zu schaffen.
Im
Bebauungsplanverfahren sind folgende Punkte zu beachten:
- Berücksichtigung des
denkmalgeschützten Odemshofes und vertragliche Absicherung der Gestaltung
des neuen Baukörpers.
- Bürgerbeteiligung vor Ort im Rahmen
einer Abendveranstaltung.
- Vorstellung der verkehrlichen
Anbindung des geplanten Supermarktes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP.