Beschluss:

Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Vorlage der Verwaltung und bittet den Rat, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 65509/03 für eine Teilfläche des Ginsterpfadgeländes zwischen der Etzelstraße, der HGK-Güterzugstrecke und dem Ginsterpfad in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: Pferdeschutzhof in Köln-Weidenpesch— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2.      den Bebauungsplan Nr. 65509/03 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

3.         Dabei wird ausgeschlossen, dass bei einer Beendigung der Arbeit des Pferdeschutzhofes an dieser Stelle eine weitere Bebauung irgendwelcher Art stattfindet oder dass der B-Plan von Dritten für weitere Projekte in Anspruch genommen werden kann.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die unter A 4.3 genannten nicht vorgesehenen Ausgleichspflanzungen durch die Stadt oder Dritte finanziert werden können, da diese Ausgleichspflanzungen die finanziellen Möglichkeiten des Trägervereins übersteigen und daher das Aus für den Pferdeschutzhofes bedeuten würden.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Anschließend begründet Herr Baumann (SPD) den vorliegenden Begleitbeschluss. Er macht deutlich, dass entgegen des im letzten Absatz der Begründung beschriebenen Benehmens, Einvernehmen hergestellt werden muss, der Pferdeschutzhof also einer Verlegung zustimmen muss. Nach anschließender Diskussion ergeht folgender weiterer

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung am 17.09.2007 darzulegen,

1.    Welche Kosten für einen Umzug zum Lachemer Weg (Abriss der bisherigen Gebäude, ökologische Wiederherstellung, Neuerrichtung am vorgesehenen Standort, Organisation des Umzuges selbst) entstehen würden – und dies im Vergleich zu den Kosten, die am bisherigen Standort entstehen würden,

2.    ob die Bedingungen für eine Pferdehaltung am neuen Standort gegeben sind,

3.    ob es Belastungen (z.B. durch Emissionen) für die umliegend Wohnenden gibt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und Pro Köln beschlossen.