Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 76439/07 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der nördlichen Straßenseite der Lützerathstraße nach Süden folgend entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 1447, 1461 und 1464, nach Westen folgend entlang der nördlichen Grund­stücksgrenze des Flurstücks 866, dann ca. 82 m nach Norden und anschließend ca. 210 m nach Westen folgend bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 250/3, dieser nach Norden folgend bis zur nördlichen Straßenseite der Lützerathstraße in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: An der Rather Burg in Köln-Rath/Heumar—  nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzelvertreters Kirchner (NPD) zugestimmt.