Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt die Inhalte und Ergebnisse (Ziele und Maßnahmen) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauftragen folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Das unter Anlage 4 eingereichte Schreiben der örtlichen Vereine ist zu berücksichtigen.
- Auch während der Bauphase müssen ausreichend Parkplätze für LKW und PKW für den ruhenden Verkehr von und zu REWE vorhanden sein. Ein Zuparken der benachbarten Betriebe soll so vermieden werden.
- Die Beschilderung der Zufahrtswege zu REWE müssen weiträumig optimiert werden um die zurzeit stattfindenden „Suchfahrten“ schwerer LKWs durch das Umland unnötig zu machen.
- Für die nördlich der Umgehungstr., am Mennweg, wohnenden Menschen – auch Schulkinder – muss eine gute / sichere Überquerung zu Fuß und per Fahrrad auf die südliche Seite geschaffen werden. Ein Umweg zu Fuß über den Kreisverkehr wird nicht angenommen werden und ist abzulehnen.
- Bezüglich der Bebbauung durch REWE soll die uralte Verbindung zwischen Fühlingen in der Ost-West Achse zum Rhein hin sichergestellt sein.
- Das Erscheinungsbild des bestehenden REWE Gebäudes ist optisch wie akustisch zu verbessern.
- Licht und Geräuschimmission sowie das äußere Erscheinungsbild sind bei einem Gebäude wie dem geplanten das einen enormen Einschnitt in die eher ländliche Landschaft bedeutet möglichst diesem Umfeld anzupassen.
- Die Gestaltung des Gebäudes soll farblich in angemessener Form dem Umfeld gerecht werden.
- Das Gebäude sollte mit einer ausreichenden Begrünung ummantelt werden. Dies soll mit Sträuchern und Bäumen geschehen. Die Bäume sollen bereits bei der Pflanzung eine angemessene Höhe haben. Die Höhe der ausgewachsenen Bäume soll bis zur Gebäudehöhe sein. Es sollen ortsübliche heimische Gehölze gepflanzt werden.
- Es sind Pläne zu erstellen mit den entsprechenden Überprüfungen der Verkehre für den Fall das die zeitgleiche Inbetriebnahme mit den anderen Straßen nicht erreicht wird. Eine Mehrbelastung der umliegenden Orte ist dabei zu vermeiden.
- Erstellung der
neuen Lagerfläche und der Ausbau der Umgehung Fühlingen (neue Trasse
Industriestrasse) soll zeitnah geschehen.
- Der Mohlenweg ist
in der Bauphase, aber auch nach der Fertigstellung der Umgehungstrasse, für
Fußgänger und Radfahrer zwischen der „Alten Römerstrasse“ und dem
„Kutzpfädchen“ barrierefrei zugänglich zu halten. Der Bau einer Brücke bzw.
Behelfsbrücke wird vorrangig gesehen.
- Sichere Anbindung
der Splittersiedlung Mennweg (Fußgänger und Kfz. Verkehr) auch in der Bauphase
zur Umgehungsstrasse.
- Für die
Umgehungsstrasse ist der so genannte Flüsterasphalt zu verwenden.
- Fortführung des
Geh- und Radweges entlang des Hitdorfer Fährweges bis zur Kreuzung B 9.
- Geräusch- und
Lichtimmissionen sind auf ein Minimum zu reduzieren.
- Der
Lärmschutzwall beidseitig parallel der Umgehungsstrasse für Fühlingen und
Rheinkassel ist zwingend notwendig.
- Lärmschutz- und
Lichtschutzimmissionen an dem bestehenden Gebäude sind zu verbessern.
- Die
Lärmschutzmaßnahmen für die Siedlung Blumenberg muss verbessert werden.
- Die Höhe des
Neubaus sollte 17,5 m nicht überschreiten inklusive der aufgebauten Aggregate.
- Flora und Fauna
und der Artenschutz muss erhalten werden bzw. entsprechend ausgeglichen werden.
- Die Ausgleichsmaßnahmen
für die in Anspruch zunehmende Fläche muss zeitnah umgesetzt werden.
- Das bestehende
Gebäude und der Neubau müssen Grünflächen auch als Sichtschutz erhalten.
- Die B 9, Neußer
Landstr. in Fühlingen ist entsprechend umzuwidmen.
- Die bestehende
Win-Gasleitung die im Plangebiet nordwestlich im Erdreich liegt ist zu
beachten.
- Eine Bebauung am
Rande des geplanten Retentionsraumes wird als problematisch angesehen.
- Die diversen
Beschwerden siehe Anlage 11 sind abzustellen (Bereich Robert Bosch Strasse).
- Grundsätzlich
sollte bei der UVP neben den üblichen Aspekten besonders eine mögliche
Beeinträchtigung des Mikroklimas durch die umfangreichen Baumaßnahmen
untersucht werden.
- Die Bodendenkmalsbehörden
sollten hinsichtlich einer archäologischen Begutachtung frühzeitig beteiligt
werden.
- Der Verlauf einer
Wingas-Pipeline im nordwestlichen Bereich des Plangebiets soll beachtet werden.
- Die Bevölkerung sollte
in die jeweils aktuelle Planung einbezogen werden um so die Akzeptanz überhaupt
erst zu ermöglichen
- Die Ausgleichsmaßnahmen
sollten zeitnah erfolgen, in die Landschaft eingepasst werden und sich an
natürlichen, ortsüblichen Landschaftsformen orientieren.
Die
Ausgleichsmaßnahmen sollten ökologischen Erfordernissen genügen (FFH-Richtlinie)
und den Artenschutz berücksichtigen.
- Die Anpflanzung
einheimischer, standortgerechter Bäume und Sträucher sollte ebenfalls mit
inbegriffen sein.
- Das
Rewe-Lagergebäude sollte eine
Höhe von 17,5m, wie vorgesehen, nicht überschreiten.
- Es sollte eine
Fotovoltaikanlage auf dem Dach oder eine Dachbegrünung erhalten.
- Es sollte
außerdem eine Fassadenbegrünung oder gebäudenahe Bepflanzung erhalten, die
geeignet ist, das äußere Erscheinungsbild zu verbessern.
- Die Beleuchtung
des Lagergebäudes sollte auch über bestehende Richtlinien hinausgehend
gemindert werden, um eine Belästigung der Bevölkerung weitestgehend zu
vermeiden.
- Der Lärmschutz
sollte durch den Ausbau aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen beinhalten. Es
sollte außerdem darauf geachtet werden, dass die Einhaltung und wirksame
Kontrolle der Lärmschutzgesetze auch beim späteren Betrieb vorhanden ist.
- Zudem sollte der
Lärmschutz vorhandene Lärmimmissionen etwa bei den LKW- oder
Lagerkühlaggregaten und anderen lärmintensiven Bauteilen bzw. betrieblichen
Erfordernissen reduzieren.
- Es sollte
außerdem sichergestellt werde, dass keine weiteren lärmintensiven Betriebe
angesiedelt werden, da durch Rewe das gesetzlich erlaubte Lärmkontingent
bereits ausgeschöpft ist.
- Es sollte
außerdem durch das Aufbringen von „Flüsterasphalt“ auf den Fahrbahndecken der
Umgehungsstraße und der Zulieferwegen der Lärmschutz gewährleistet werden
- Der Mohlenweg
sollte auch während der Bauzeit und später als Fuß-Radweg gefahrlos benutzt
werden können.
- Es sollten verkehrssichere,
ebenerdige und barrierefreie Querungen im diesem Bereich ermöglicht werden.
- Im Zusammenhang
mit dem Bau des Rewe-Lagers und der Umgehungsstraße Fühlingen sollten
Lärmschutzmaßnahmen für Blumenberg erfolgen und der Fuß-Radweg entlang des
Hitdorfer Fährwegs über den Mennweg bis zum späteren Kreisverkehr B9 / Mennweg /
Blumenbergsweg sollte ausgebaut werden.
- Die LKW-Führung
über die Alte Römerstraße und den Mennweg auf die Bauzeit begrenzt werden und
kein Dauerzustand werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Schöppe (pro Köln) und Herrn Hillgruber (parteilos)