Beschluss:
Der Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf der Grundlage der Bestimmungen des
Europäischen Gemeinschaftsrechts nach näherer Maßgabe des als Anlage 1 beiliegenden
Vertragstextes (Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag III) mit der Planung, dem Bau, dem
Betrieb , der Unterhaltung und der Finanzierung der Stadtbahnbaumaßnahme für
die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn von Marktstraße bis Verteilerkreis
Köln-Süd zu betrauen. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt der Zustimmung
der Finanzverwaltung zur steuerlichen Unbedenklichkeit.
Der Rat der Stadt Köln geht davon aus, dass durch die Verpflichtung der KVB zur
Ausschreibung der Fremdvergaben einerseits und die Anwendung des zwischen der
Stadt und der KVB vereinbarten Konzeptes zur "Aktivierung/Abrechnung der
Kosten des Projektbüros Nord-Süd Stadtbahn der KVB" sowie der darin
enthaltenen, von einem Wirtschaftsprüfer jährlich zu prüfenden und zu
testierenden Verrechnungssätze für das Projektbüro andererseits die Einhaltung
des 4. Kriteriums des "Altmark-Trans"-Urteils des Europäischen
Gerichtshofs sicher gestellt wird. Sollte dennoch ein überhöhter Ausgleich
festgestellt werden, wird die Stadt Köln über ihre gesellschaftsrechtlichen
Einflussmöglichkeiten darauf hinwirken, dass der Eintritt eines
beihilferechtswidrigen Tatbestandes vermieden wird. Dies gilt auch, wenn
Zinserträge oder sonstige Vorteile aus verbürgten Darlehen, Bürgschaften und
Abschlagszahlungen nicht zweckentsprechend verwendet werden. Die Stadt Köln und
die KVB werden ggf. einvernehmlich festlegen, auf welchem Wege dies erfolgt.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt ferner die Verwaltung mit der Aufnahme der
sich aus der Erstellung, dem Betrieb und der Unterhaltung ergebenden
Folgekosten in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung
der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem
Monat der Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind die gewährten
Bundes- und Landeszuschüsse in Abzug zu bringen. Die konkrete Ermittlung des
Ausgleichsbetrages bzw. die Anpassung der entsprechenden Parameter erfolgt zu
einem späteren Zeitpunkt, wenn das entsprechende Zahlenmaterial dafür
aufbereitet ist und ein Gutachter die Einhaltung der vier EuGH-Kriterien,
insbesondere das vierte Kriterium "durchschnittliches, gut geführtes
Unternehmen" bestätigt hat. Die ermittelten Werte und neuen Parameter
werden dem Verkehrs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, den Nord-Süd
Stadtbahn-Vertrag III nach Erhalt der erforderlichen
Unbedenklichkeitserklärung von der Finanzverwaltung abzuschließen.
2. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit der KVB über den Ausbau der Bonner Straße von Marktstraße bis zum Verteilerkreis Köln-Süd im Rahmen eines sog. Inhouse-Geschäfts zu verhandeln und den hierzu erforderlichen Vertrag dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt