Zusatz: Sammelumdruck

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St. Gereon, westliche Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige Verlängerung bis zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Alt­stadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt