Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5945/03 für das Gebiet zwischen der Kölner Straße im Norden, der Bundesautobahn A 1 im Osten, der Bahnstrecke Köln - Aachen im Süden und der rückwärtigen Grenze des Grundstückes Die­sel­str. 2 im Westen in Köln-Lövenich —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Dieselstraße in Köln-Lövenich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5945/03  nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 5945/03 nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Nicht anwesend: Frau Post