Beschluss:
Der Rat erklärt sich mit einer zunächst pauschalierten
Verteilung der für den HPL. 2008/2009 beschlossenen Mehraufwendungen für die
aktuelle Tariferhöhung im öffentlichen Dienst bei den Zuschüssen an die freien
Träger der Wohlfahrtspflege sowie der sonstigen freien Träger aus den Bereichen
Jugendhilfe, Sozialarbeit, Gesundheit und Migration sowie an die Träger von
Bürgerzentren in dem gemäß den Anlagen des Beschlusses beigefügten Umfang für
die Teilpläne
a) 0101 - Innere Verwaltung - in Höhe von 12.400 €
b)
0502 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung
von Bürgerhäusern und –zentren in
Höhe von 87.400 €
c)
0701 - Gesundheitsdienste - in Höhe
von 206.800 €
d)
1003 - Wohnen - in
Höhe von 100.600 €
e)
0501 - Soziale Hilfen - in Höhe von 261.500 €
sowie
f)
0601 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - in Höhe von 1.516.200 €
mit einem Gesamtvolumen von
2.184.900 € einverstanden.
Dies erfolgt mit der Maßgabe, dass die Verwendung der Mittel per Verwendungsnachweis nachzuweisen ist und etwaige Überzahlungen schnellstmöglich verrechnet werden („Spitzabrechnung“).
Zur Umsetzung beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2009 überplanmäßigen zahlungswirksamen Mehraufwand zu den Buchstaben a) bis d) in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwand - von insgesamt 407.200 €.
Die Deckung zu a) bis d) erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in 2009 aus dem Teilplan 0501 - Soziale Hilfen -, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen -. Transferaufwand „Grundsicherung nach dem SGB II.
Zu den Maßnahmen e) und f) entsteht kein überplanmäßiger
Mehraufwand, da sie sich aus den eigenen Teilplänen durch zahlungswirksame
Wenigeraufwendungen im Rahmen der Sollumbuchung finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt