Beschlüsse:
I. Wahl der ersten
Stellvertreterin/des ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters:
Für die Wahl liegen zwei Vorschläge vor:
Kandidatin A: RM Elfi Scho-Antwerpes
Kandidatin B: RM
1. Der Rat der Stadt Köln wählt gem. § 67 Abs. 2 Satz 7 i. V. m. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in geheimer Wahl ohne Aussprache das Ratsmitglied
Elfi Scho-Antwerpes
zur ersten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters bis zum Ablauf der
Ratsperiode 2004-2009.
Abstimmungsergebnis:
Es werden 86 Stimmen abgegeben
Davon ungültig: --
Enthaltungen: 3 Stimmen
Von den 83 zu Grunde zu legenden Stimmen entfallen:
Auf Kandidatin A: 49 Stimmen
Kandidatin B: 14 Stimmen
20 Nein-Stimmen
Damit ist Kandidatin A - Frau Elfi Scho-Antwerpes – gewählt.
__________
Anmerkung:
RM Scho-Antwerpes erklärt auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, dass sie ihr Amt als zweite Stellvertreterin niederlege und die Wahl zur ersten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters annehme.
II. Wahl der zweiten
Stellvertreterin/des zweiten Stellvertreters des Oberbürger-
meisters:
Für die Wahl liegen zwei Vorschläge vor:
Kandidatin A: RM Angela Spizig
Kandidatin B: RM
2. Der Rat der Stadt Köln wählt gem. § 67 Abs. 2 Satz 7 i. V. m. § 50
Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in geheimer Wahl ohne Aussprache das Ratsmitglied
Angela Spizig………………………………………
zur zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters bis zum Ablauf der
Ratsperiode 2004-2009.
Abstimmungsergebnis:
Es werden 83 Stimmen abgegeben
Davon ungültig: --
Enthaltungen: 1 Stimme
Von den 82 zu Grunde zu legenden Stimmen entfallen:
Auf Kandidatin A: 47 Stimmen
Kandidatin B: 17 Stimmen
18 Nein-Stimmen
Damit ist Kandidatin A - Frau Angela Spizig - gewählt.
__________
Anmerkung:
RM Spizig erklärt auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, dass sie ihr Amt als dritte Stellvertreterin niederlege und die Wahl zur zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters annehme.
III. Wahl der dritten
Stellvertreterin/des dritten Stellvertreters des Oberbürgermei-
ters:
Für die Wahl liegen zwei Vorschläge vor:
Kandidat A: RM Manfred Wolf
Kandidatin B: RM
3. Der Rat der Stadt Köln wählt gem. § 67 Abs. 2 Satz 7 i. V. m. § 50
Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in geheimer Wahl ohne Aussprache das Ratsmitglied
Manfred Wolf………………………………………
zum dritten Stellvertreter des Oberbürgermeisters bis zum Ablauf der
Ratsperiode 2004-2009.
Abstimmungsergebnis:
Es werden 85 Stimmen abgegeben
Davon ungültig: --
Enthaltungen: 2 Stimmen
Von den 83 zu Grunde zu legenden Stimmen entfallen:
Auf Kandidatin A: 50 Stimmen
Kandidatin B: 16 Stimmen
17 Nein-Stimmen
Damit ist Kandidat A - Manfred Wolf - gewählt.
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Anmerkung:
RM Wolf erklärt auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, dass er die Wahl zum dritten Stellvertreter des Oberbürgermeisters annehme.