Beschluss: geändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I.    Wahl der ersten Stellvertreterin/des ersten Stellvertreters des Oberbürgermeis­ters:

 

Für die Wahl liegen zwei Vorschläge vor:

 

Kandidatin A: RM Elfi Scho-Antwerpes

Kandidatin B: RM Petra May

 

1.    Der Rat der Stadt Köln wählt gem. § 67 Abs. 2 Satz 7 i. V. m. § 50 Abs. 2 Gemeinde­ordnung NRW in geheimer Wahl ohne Aussprache das Ratsmitglied

     
      Elfi Scho-Antwerpes

zur ersten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters bis zum Ablauf der Ratsperiode 2004-2009.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Es werden 86 Stimmen abgegeben

 

Davon ungültig:         --

             Enthaltungen: 3 Stimmen

 

Von den 83 zu Grunde zu legenden Stimmen entfallen:

Auf Kandidatin A: 49 Stimmen

      Kandidatin B: 14 Stimmen

                              20 Nein-Stimmen

 

Damit ist Kandidatin A - Frau Elfi Scho-Antwerpes – gewählt.

 

__________

Anmerkung:

 

RM Scho-Antwerpes erklärt auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, dass sie ihr Amt als zweite Stellvertreterin niederlege und die Wahl zur ersten Stellvertreterin des Oberbür­germeisters annehme.

 

 

 

II.   Wahl der zweiten Stellvertreterin/des zweiten Stellvertreters des Oberbürger-

      meisters:

 

Für die Wahl liegen zwei Vorschläge vor:

 

Kandidatin A: RM Angela Spizig

Kandidatin B: RM Petra May

 

2.   Der Rat der Stadt Köln wählt gem. § 67 Abs. 2 Satz 7 i. V. m. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in geheimer Wahl ohne Aussprache das Ratsmitglied

Angela Spizig………………………………………

zur zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters bis zum Ablauf der Ratsperiode 2004-2009.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Es werden 83 Stimmen abgegeben

 

Davon ungültig:         --

             Enthaltungen: 1 Stimme

 

Von den 82 zu Grunde zu legenden Stimmen entfallen:

Auf Kandidatin A: 47 Stimmen

      Kandidatin B: 17 Stimmen

                              18 Nein-Stimmen

 

Damit ist Kandidatin A - Frau Angela Spizig - gewählt.

 

__________

Anmerkung:

 

RM Spizig erklärt auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, dass sie ihr Amt als dritte Stellvertreterin niederlege und die Wahl zur zweiten Stellvertreterin des Oberbür­germeisters annehme.

 

 

 

III.  Wahl der dritten Stellvertreterin/des dritten Stellvertreters des Oberbürgermei-

      ters:

 

Für die Wahl liegen zwei Vorschläge vor:

 

Kandidat A:    RM Manfred Wolf

Kandidatin B: RM Petra May

 

 

3.   Der Rat der Stadt Köln wählt gem. § 67 Abs. 2 Satz 7 i. V. m. § 50 Abs. 2 Gemein­deordnung NRW in geheimer Wahl ohne Aussprache das Ratsmitglied

Manfred Wolf………………………………………

zum dritten Stellvertreter des Oberbürgermeisters bis zum Ablauf der Ratsperiode 2004-2009.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Es werden 85 Stimmen abgegeben

 

Davon ungültig:         --

             Enthaltungen: 2 Stimmen

 

Von den 83 zu Grunde zu legenden Stimmen entfallen:

Auf Kandidatin A: 50 Stimmen

      Kandidatin B: 16 Stimmen

                              17 Nein-Stimmen

 

Damit ist Kandidat A - Manfred Wolf - gewählt.

 

__________

Anmerkung:

 

RM Wolf erklärt auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, dass er die Wahl zum dritten Stellvertreter des Oberbürgermeisters annehme.