Sitzung: 30.04.2009 BV1/0052/2009
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr Gellissen weist darauf hin, dass im
Beschlusstext der Dringlichkeitsentscheidung die Worte „Maastricher Straße“
durch „Antwerpener Straße“ ersetzt und das Wort „Brüsseler Platz“ gestrichen
werden muss. Das bezeichnete Gebiet war in dem Plan, der der
Dringlichkeitsentscheidung beigefügt war, richtig eingezeichnet.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Brabanter Straße, Antwerpener Straße, Brüsseler Straße und Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt