Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Gellissen weist darauf hin, dass im Beschlusstext der Dringlichkeitsentscheidung die Worte „Maastricher Straße“ durch „Antwerpener Straße“ ersetzt und das Wort „Brüsseler Platz“ gestrichen werden muss. Das bezeichnete Gebiet war in dem Plan, der der Dringlichkeitsentscheidung beigefügt war, richtig eingezeichnet.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Brabanter Straße, Antwerpener Straße, Brüsseler Straße und Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt