Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich Caumannsstraße, östlich Im Leimfeld, südlich Herler Straße und westlich Alte Wipperfürther Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 02, Flurstücke 8038/232 und teilweise 8039/232, 7590/239, 2254, 2253, 2267, 2268, 2332, 2262, 2331, 2259, 2330, 2255, 2244, 7573/239, 7572/239) —Arbeitstitel: Alte Wipperfürther Straße in Köln-Buchheim— einzuleiten mit dem Ziel, Errichtung einer Wohnbebauung festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.