Beschluss: geändert beschlossen

ergänzter Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.     Der Einleitungsbeschluss vom 27.11.2008 betreffend den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69450/09 wird um den Geltungsbereich der Planstraße D und einen hieran westlich anschließenden, im Mittel ca. 11 m breiten Grundstücksstreifen erweitert.

2.     Den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 69450/09 für das Gebiet südlich der Gummersbacher Straße, westlich des Walter-Pauli-Rings, nördlich der Bahnstrecke Köln – Siegburg und östlich des Gewerbegebietes 2 (GE 2) des Bebauungsplanes Nr. 69450/08 "Ehemaliges CFK-Gelände" (Gemarkung Deutz Flur 33 Flurstücke 883, 869, 870, 871, 793, 862, 863, 865, 882, Teilflächen aus 866, 389, 847) —Arbeitstitel: "Musical Theater Köln" in Köln-Kalk— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksvertretung Kalk vor Unterzeichnung des Durchführungsvertrages über die getroffenen Parkraumregelungen zu informieren. Die Verwaltung wird außerdem aufgefordert, mit dem Investor Gespräche zu führen, dass in Verhandlungen mit den zuständigen Verkehrsverbünden erreicht wird, dass die Eintrittskarten für das Musical auch als Fahrausweis gelten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.