Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr.58580/02 für das Gebiet entlang der Südgrenze des Kölner Randkanals bzw. der Stadt Dormagen zwischen dem Straberger Weg im Westen und der Bundesautobahn A57 im Osten in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Biogasanlage Randkanal Nord in Köln-Roggendorf/Thenhoven— nach §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Zusatzbeschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Beschlüsse der Bezirksvertretung Chorweiler vom 16.08.2007, 13.09.2007 und 17.12.2007 sowie 28.02.2008 mit in die Beschlussvorlage aufzunehmen und eine regelmäßige Kontrolle nach Inbetriebnahme der Biogasanlage durchzuführen.


Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag:

 

Einstimmig abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss:

 

Einstimmig zugestimmt