Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 427 für das Gebiet zwischen westliche Straßengrenze Sebastianstraße von Hausnummern 103 - 127, Kreuzungsbereich Sebastianstraße und Feldgärtenstraße bis Hausnummer 108 —Arbeitstitel: Sebastianstraße in Köln-Niehl— nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen;
2. von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.