Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6250/04 für das Gebiet zwischen Hugo-Eckener-Straße, westlicher Grenze der Flurstücke 232 und 268, südwestlicher Grenze des Flurstücks 880, südöstlicher und südwestlicher Grenze des Flurstücks 991, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, Butzweilerhofallee und Stadtbahntrasse der Linie 5 –Arbeitstitel: 4. Änderung Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf– nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekannt­machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.