Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

 

Gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW beschließen wir,

 

1.  Die Stadt leistet im Rahmen des von der NRW.BANK für die Geschäftsleute des Severinsviertels aufgelegten Kreditprogramms einen Zinszuschuss in Höhe von 1% des jeweiligen Restkapitals an das Kreditinstitut. Das Darlehensvolumen wird auf 5 Mio. €, die Laufzeit des Programms auf 5 Jahre begrenzt. Die Gesamtbelastung für den städt. Haushalt beträgt voraussichtlich rd. 200.000 €

2.  Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Zeile 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen veranschlagten Mittel.

 

 

Köln, den  16. April 2009

 

In Vertretung

gez. Kahlen                                                                                                    gez. Frank

Stadtdirektor                                                                                                  Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.