Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3
die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines
Ratsmitgliedes:
Gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW
beschließen wir,
1. Die Stadt leistet im Rahmen des von der
NRW.BANK für die Geschäftsleute des Severinsviertels aufgelegten
Kreditprogramms einen Zinszuschuss in Höhe von 1% des jeweiligen Restkapitals
an das Kreditinstitut. Das Darlehensvolumen wird auf 5 Mio. €, die Laufzeit des
Programms auf 5 Jahre begrenzt. Die Gesamtbelastung für den städt. Haushalt
beträgt voraussichtlich rd. 200.000 €
2. Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der im
Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Zeile 20 – Zinsen und
sonstige Finanzaufwendungen veranschlagten Mittel.
Köln, den
16. April 2009
In Vertretung
gez. Kahlen gez.
Frank
Stadtdirektor Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.