Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, damit im Stadtteil Sülz ortsbildprägende und historisch bedeutsame Gebäude der Bauzeit 1865/1870, gemeinhin auch „Drei-Fenster-Häuser“ genannt, unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes erhalten werden können (z. B. durch eine Erhaltungssatzung).


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Nicht anwesend: Frau Niewiesch, Herr Schüler, Frau Specht-Schäfer